Werden die Brötchen bei Aldi nur gebräunt oder doch frisch gebacken? Um diese Frage streiten das Bäckerhandwerk und der Discounter in Duisburg vor Gericht. Jetzt verwehrte Aldi dem Gericht den Blick hinter seine Backautomaten.
Mit einem spontanen Besuch in einer Filiale des Discounters Aldi hat vor dem Duisburger Landgericht die Verhandlung zwischen dem deutschen Bäckerhandwerk und Aldi Süd begonnen. Viel zu sehen bekam der Richter am Freitag in der Filiale in Duisburg-Neudorf jedoch nicht, wie das Gericht bestätigte. Als die Kammer einen Blick hinter die umstrittenen Backautomaten werfen wollte, habe Aldi dies abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher.
Der große Brötchentest
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Die Automaten nehmen eine wichtige Rolle in dem Prozess zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und dem Discounter ein (AZ 22077/10). Der Bäckerverband wirft dem Konzern Verbrauchertäuschung vor. In der Klageschrift heißt es, Aldi werbe damit, die Produkte in seinen Backautomaten frisch zu backen. Tatsächlich aber würden sie in den Backautomaten in den Aldi-Filialen „nur erhitzt und/oder gebräunt“. Aus Sicht des Verbrauchers werde an keiner Stelle deutlich, „dass tatsächlich ein Großbackunternehmen die wesentlichen Backschritte weit entfernt von den Filialen industriell vornimmt“.
Bäcker-Verband wirft dem Discount-Riesen vor, sein Brot irreführend zu kennzeichnen
Dass der Discounter dem Gericht seine ungebackenen Teiglinge nicht gezeigt habe, „zeigt aus unserer Sicht, dass sie etwas zu verbergen haben“, sagte der Hauptgeschäftsführer des deutschen Bäckerverbands Armin Werner. Angaben des Gerichts zufolge habe das Unternehmen den Blick hinter die Backmaschinen verwehrt, weil dafür im Vorfeld Vorbereitungen nötig gewesen wären. Aldi Süd war am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Darüber hinaus wirft der Bäcker-Verband dem Discount-Riesen vor, sein Brot irreführend zu kennzeichnen. Das Brot enthalte „entgegen den Leitsätzen für Brot- und Kleingebäcke der Deutschen Lebensmittelkommission“ nicht die üblichen Mindestmengen an Mehl oder Getreide. Aldi warb damit, dass sein Roggenmischbrot aus den Backautomaten 34 Prozent Roggenmehl enthalte, das Dinkelbrot 42 Prozent Dinkelerzeugnisse. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches schrieben für Roggenmischbrot aber einen Roggenmehlanteil zwischen 50 und 90 Prozent vor, für Dinkelvollkornbrot einen Anteil von mindestens 90 Prozent Dinkelerzeugnissen.
Der Discounter hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen. Im Jahr 2009 hatte Aldi Süd damit begonnen, seine 1770 Filialen in Süd- und Westdeutschland mit Backautomaten auszustatten. Der Discounter bietet dort ofenwarmes Brot und Brötchen zu vergleichsweise günstigen Preisen an. Kunden müssen an den sogenannten Backshops in den Filialen einen Kopf drücken, kurze Zeit später kommt die warme Ware. Die Backautomaten selbst sind außerhalb der Verkaufsräume und für Kunden nicht sichtbar. Brot und Brötchen kommen vom Bäckereikonzern Lieken. Der Prozess wird am 31. März fortgesetzt. (afp)
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