Wiesbaden..
Erstmals seit mehreren Jahren haben in 2009 wieder mehr Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Durch spektakuläre Pleiten wie die von Karstadt oder Quelle erreichten die offenen Forderungen einen Höchststand. Auch die Überschuldung von Verbrauchern nahm zu .
Im Krisenjahr 2009 ist die Zahl der Firmenpleiten erstmals seit Jahren wieder gestiegen. Die Amtsgerichte meldeten 2009 insgesamt 32.687 Unternehmensinsolvenzen, ein Anstieg um 11,6 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Die offenen Forderungen erreichten dabei sogar einen Höchststand.
Die Zahl der Firmenpleiten war seit 2003 eigentlich rückläufig. Damals hatte sie mit 39.320 Fällen einen Höchststand erreicht. Trotz der niedrigeren Zahl von Insolvenzen erreichten die bei Gericht angemeldeten Forderungen der Gläubiger laut Statistischem Bundesamt 2009 mit rund 85 Milliarden Euro einen Rekordstand. Im Jahr davor waren es nur 33,5 Milliarden Euro.
Prominente Pleitefälle Karstadt und Quelle
Der Statistikbehörde zufolge resultiert der Spitzenwert des vergangenen Jahres aus den Insolvenzen „einiger wirtschaftlich bedeutender Unternehmen“. 2009 war unter anderem der große Handelskonzern Arcandor mit seinen Töchtern Karstadt und Quelle in die Pleite gerutscht.
Zum Zeitpunkt der Insolvenzanträge waren 2009 den Angaben zufolge insgesamt 250.813 Menschen bei den betroffenen Firmen beschäftigt - das waren mehr als doppelt so viele wie im Jahr zuvor (121.675). Die Zahlen sind in beiden Jahren aber mit großen Unsicherheiten behaftet, da den Gerichten in jeweils 16 Prozent aller der Insolvenzfälle keine Angaben zur Zahl der Beschäftigten vorlagen.
Wieder mehr Privatinsolvenzen
Auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in Deutschland stieg im vergangenen Jahr wieder. 101.102 Menschen waren 2009 betroffen, was einem Anstieg von 3,0 Prozent gegenüber 2008 entspricht. Im Jahr zuvor war die Zahl der Privatinsolvenzen erstmals seit Einführung der Insolvenzordnung 1999 gesunken - und zwar um 7,1 Prozent. Auch die Zahl der Menschen, die zuvor einer selbständigen Beschäftigung nachgingen, stieg 2009 um drei Prozent auf 24.634 Fälle. Sie haben genauso wie Verbraucher das Recht auf eine Restschuldbefreiung und die Stundung der Verfahrenskosten. (afp)