Essen. Hilferufe von Firmen und Selbstständigen nach Überbrückungskrediten häufen sich. Die NRW Bank erleichtert Kreditvergabe. Wer wie an Geld kommt.
Die Kneipe macht dicht, der kleine Bastelladen schließt, der freischaffende Theaterschauspieler wird nicht mehr gebucht. Es sind nicht nur die großen Tourismus-Konzerne und Mittelständler betroffener Branchen, die unter der Corona-Krise leiden. Hunderttausende Klein- und Kleinstunternehmen geraten nun sehr schnell in akute Existenznot. Wer ihnen wie helfen kann, und ob Staatshilfen wirklich für jeden sinnvoll sind - Fragen und Antworten.
Wem hilft das Rettungspaket des Bundes?
Die Bundesregierung hat unbegrenzte Kredit-Bürgschaften für Unternehmen in Aussicht gestellt, um die zu erwartende Wirtschaftskrise zu meistern. Für Mittelständler und Konzerne wichtig ist das erleichterte Kurzarbeitergeld, um Mitarbeiter nach Hause schicken zu können, ohne sie entlassen zu müssen. Auch können die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Für alle und für kleine Unternehmen und Freiberufler besonders hilfreich ist die Möglichkeit, Steuern stunden zu lassen und Vorauszahlungen zu senken. Das gilt für Einkommenssteuern und Körperschaftssteuern.
Wer hilft vor Ort?
Um Steuern stunden zu lassen und vereinbarte Vorauszahlungen zu senken, müssen sich Freiberufler und Unternehmen an ihr Finanzamt wenden. Kurzarbeitergeld aufgrund von Auftragsrückgängen muss bei der zuständigen Arbeitsagentur angemeldet werden. Staatlich besicherte Kredite vergibt die Hausbank. Ausnahme sind Mikrokredite für Kleinstunternehmen, sie können in NRW direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss beantragt werden (Details siehe unten).
Wie steht es um die Erreichbarkeit?
Da auch alle Behörden ihre Arbeitsweise umstellen, leidet derzeit die Erreichbarkeit vieler Stellen. So sagen die Arbeitsagenturen derzeit fast alle persönlichen Termine ab, konzentrieren sich auf die Bewilligung und Auszahlung von Geldleistungen, zu denen auch das Kurzarbeitergeld zählt. Anträge sollen per Mail oder Post gestellt werden, Anfragen telefonisch. Allerdings war das Telefonnetz der Arbeitsagenturen schon am Dienstag überlastet, so dass die Bundesagentur bittet, nur in Notfällen anzurufen. Es seien zehnmal so viele Anrufe eingegangen wie sonst üblich. Für Arbeitgeber gibt es eine Servicehotline: 0800/4555520.
Auch die Finanzämter bitten, Anfragen möglichst nur noch telefonisch oder schriftlich zu stellen. Sie sind vom NRW-Finanzministerium angehalten worden, bei Anträgen auf Steuerstundungen oder Vorauszahlungs-Herabsetzung im Zweifel für den Betroffenen zu entscheiden. Die NRW Bank hat für Anfragen zu Kredithilfen ihre Mitarbeiterzahl im Servicecenter verdoppelt.
Wie kommen Unternehmen an Überbrückungskredite?
Mittelständler können sich Kredite bis 2,5 Millionen Euro zur Überbrückung finanzieller Engpässe über die Bürgschaftsbank besichern lassen, Großunternehmen auch mehr. Die NRW Bank sichert auch Kredite für kleinere Unternehmen bis 250.000 Euro ab. Die bisherigen Untergrenzen wurden aufgehoben, wie die Förderbank des Landes nun bekanntgab. Es können demnach auch Kredite für wenige Tausend Euro abgesichert werden. Laut Bankvorständin Gabriela Pantring sind die klassischen Betriebsmittelkredite zur Überbrückung der kommenden Wochen am besten, "einfacher geht es nicht".
Wie funktioniert das und wie schnell?
Beantragt werden die Kredite bei der Hausbank. Die NRW Bank sichert sie ab und nimmt der Hausbank einen großen Teil der Ausfallrisiken ab. Eigens für die Corona-Krise hat sie die Haftungsentlastung von bisher 50 Prozent auf bis bis zu 80 Prozent erhöht. Auch die Prüfung, ob das Unternehmen wirklich nur einen kurzfristigen Liquiditätsengpass hat oder schon vorher in Schwierigkeiten steckte, soll verkürzt werden, man verlasse sich auf die Einschätzung der Hausbank, sagte Pantring. Für ihren Universalkredit sagt die NRW Bank derzeit eine Bewilligung binnen 72 Stunden zu, damit die Gelder schnell ankommen.
Wie viele Anfragen gab es schon?
Die erleichterten Bedingungen wegen der Corona-Krise gelten erst seit März, seitdem hat die NRW Bank 750 Anfragen erhalten, davon allerdings 350 allein an diesem Montag. Es dürften also in den kommenden Tagen schnell mehrere Tausend werden. Um Hilfe bitten bisher vor allem Betriebe aus den Branchen Tourismus, Messe, Eventmanagement, Gastronomie und Einzelhandel, berichtet Pantring, die in der NRW Bank das Fördergeschäft verantwortet.
Wer erhält Mikrokredite?
Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sie müssen dafür keine Sicherheiten bieten. Eigentlich sind diese Mikrokredite für Anschubinvestitionen von Gründern gedacht, aktuell sollen sie aber auch für die Krisenbewältigung eingesetzt werden, darauf weist das NRW-Wirtschaftsministerium hin. Mikrokredite müssen ab dem siebten Jahr in drei Jahrestranchen zurückgezahlt werden.
Sind Überbrückungs- oder Mikrokredite für jeden sinnvoll?
Nein, ganz sicher nicht. Denn wie jeder Kredit muss auch ein unter den aktuell erleichterten Bedingungen angeschlossener samt Zinsen zurückgezahlt werden. Es geht aktuell darum, kurzfristige Engpässe zu lindern. Deshalb ist es keine gute Idee, ein grundsätzlich in Schieflage geratenes Geschäft nun mit Notkrediten im Zuge der Corona-Krise kurzfristig zu retten. Die Schulden wachsen dadurch nur weiter. Notkredite eignen sich für Geschäfte, die vor Beginn der Krise liefen und nun still stehen, etwa weil der Laden schließen muss.
Wer zahlt den Lohn, wenn das Gesundheitsamt Mitarbeiter in Quarantäne schickt?
Müssen Beschäftigte in häusliche Quarantäne gehen und können dort nicht im Homeoffice arbeiten, hat der Arbeitgeber ein Recht auf Entschädigung für die Personalkosten. Das gilt allerdings nur bei amtlich angeordneter Quarantäne, nicht für freiwillige Quarantäne. Zuständig sind die Landschaftsverbände Rheinland (zuständig für das westliche Ruhrgebiet) und Westfalen-Lippe (östliches Ruhrgebiet). Auf der Internetseite des Landschaftsverband Rheinland, www.lvr.de, gibt es dazu Infos und auch einen Antrag auf Entschädigung für Selbstständige. LVR-Servicenummer: 0221 809-5444