Brüssel/Bonn. War die Finanzspritze über 650 Millionen Euro an die angeschlagene Sparkasse Köln/Bonn rechtens? Die EU-Kommission jedenfalls will prüfen, ob die Aktion von Städten und Verband den Wettbewerb verzerrt.

Mit mehr als 650 Millionen Euro haben Städte und Verband die angeschlagene Sparkasse Köln/Bonn gestützt – nun will die EU-Kommission prüfen, ob bei der Finanzspritze alles mit rechten Dingen zuging oder ob diese möglicherweise den Wettbewerb verzerrt. Die deutschen Privatbanken hatten sich über die Hilfen beklagt.





Eine Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bestätigte gestern in Brüssel, dass die EU derzeit Diskussionen mit den deutschen Behörden führe. Noch habe Deutschland aber keine Beihilfe in Brüssel angemeldet. Offen ist, ob und wann die EU-Kommission ein Verfahren einleitet. „Es gibt keine Frist“, hieß es. Möglicherweise könnte sich die Prüfung noch über Monate hinziehen. Sollte die EU diese Hilfen aber tatsächlich beanstanden, drohen dem Institut strenge Auflagen – zuletzt verordnete sie angeschlagenen Instituten meist Sanierungspläne und eine drastische Schrumpfkur.

Verlust von 198 Millionen Euro

Die Sparkasse Köln/Bonn hatte 2008 hohe Abschreibungen auf ihre fast 4,9 Milliarden Euro Eigenanlagen verbucht. Unterm Strich stand ein Verlust von 198 Millionen Euro. Daraufhin unterstützte der Rheinische Sparkassenverband das Institut mit 300 Millionen Euro. Die Städte Köln und Bonn gaben als Eigentümer über stille Einlagen noch einmal 350 Millionen Euro dazu. Laut einer Mitteilung des Instituts sei die Kapitalerhöhung nötig gewesen, um Kredite für den Mittelstand sicherzustellen.

Es ist das erste Mal, dass die Wettbewerbshüter eine deutsche Sparkasse ins Visier nehmen.

Bislang hatte sie sich auf staatliche Beihilfen für die Landesbanken HSH Nordbank, West LB, die Bayern LB sowie auf den Einstieg des Bundes bei der Commerzbank konzentriert. Auslöser ist ein Schreiben des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), das bereits zum Jahreswechsel bei der EU-Kommission eingegangen war. Es sei nicht ersichtlich, ob die Maßnahmen für die Sparkasse notifiziert wurden und ob es einen Restrukturierungsplan gibt, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Deswegen habe man die EU gebeten, die Beihilfen zu überprüfen. „Eine formelle Beschwerde war das aber nicht.“

Privat-Banken pochen auf Gleichbehandlung

Normalerweise ist es üblich, größere Eingriffe des Staates mit Auflagen zu verbinden, um das betreffende Unternehmen wieder für die Zukunft zu machen. Die privaten Banken pochen deshalb auf gleiche Bedingungen für alle Institute. Die Sparkasse Köln/Bonn betont jedoch, dass es sich um kein Rettungsfall handele. Man gehe davon aus, dass alles wettbewerbskonform gelaufen sei und werde der EU-Kommission alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen die Inhalte der verzinsten Kapitalanlage hervorgehen, heißt es.

Besonderen Charakter der Sparkasse berücksichtigen

Immer wieder ist es zu einem Streit zwischen privaten Banken und Sparkassen gekommen. 2005 hatte der BdB mit Hilfe der EU-Kommission erreicht, dass die Staatshaftung für die Landesbanken und Sparkassen abgeschafft wurde. Außerdem hatte sich die Brüsseler Behörde vor Jahren an dem in Deutschland geschützten Begriff „Sparkasse“ gestört. Sie bemängelte, dass nur öffentlich-rechtliche Kreditinstitute diesen Namen verwenden dürfen und sah darin einen möglichen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr. Nach langem Hickhack gab die EU-Kommission dann klein bei und versprach: Sie werde den besonderen Charakter der Sparkasse berücksichtigen.