Düsseldorf. Die Finanzämter in NRW haben laut einem Medienbericht 100.000 Rentner aufgefordert, Steuererklärungen nachzureichen. Seit 2005 werden Renten und Pensionen schrittweise besteuert. Die Betroffenen hatten ihre Einkünfte aber nicht gemeldet. Ob ihnen auch Nachzahlungen drohen, müssen die Ämter prüfen.

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 100.000 Rentner nachträglich eine Steuererklärung für die vergangenen Jahre einreichen. Es handle sich um Rentner, die bisher steuerlich nicht geführt wurden, bei denen ein Abgleich mit Daten der Rentenversicherungen aber ergab, dass sie eine Steuererklärung hätten abgeben müssen, berichtete die "Rheinische Post" am Dienstag unter Berufung auf das Düsseldorfer Finanzministerium.

Wie in Nordrhein-Westfalen verfahren Finanzämter bereits seit einiger Zeit bundesweit. Grund ist die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz. Während bis dahin Rentenbeiträge versteuert werden mussten, die Rentenzahlungen dafür aber später steuerfrei waren, wird seither schrittweise auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Dabei sollen Renten und Beamtenpensionen besteuert werden. Dafür können in der Erwerbsphase die Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden.

Angeschriebene Rentner müssen nicht automatisch Steuern nachzahlen

Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bedeutet nicht, dass die Betroffenen Steuern zahlen müssen. Es gibt ein steuerfreies Existenzminimum sowie einen Festbetrag, der abgezogen wird. Auch Versicherungsbeiträge und diverse andere Kosten können steuermindernd geltend gemacht werden. (afp)