Essen.. Klirrende Kälte, beißender Wind: Der Wintereinbruch durch das sibirische Hoch “Cooper“ ist nicht nur für den Körper unangenehm. Worauf Hausbesitzer jetzt achten sollten, wenn sie böse Winterüberraschungen vermeiden wollen.

Das sibirische Hoch "Cooper" bringt trockene Kälte nach NRW. Für Autofahrer und Hausbesitzer, die sich um die Räumung ihrer Gehwege kümmern müssen, ist die Situation noch unbedenklich. Sollten in den nächsten Wochen jedoch starke Niederschläge hinzukommen, müssen Hausbesitzer einiges beachten.

"Hausbesitzer müssen in jedem Fall für die Verkehrssicherung ihrer Gehwege sorgen", betont Werner Weskamp, Geschäftsführer des Hausbesitzer- und Vermieterverbands Haus und Grund Essen e.V. "Zum Streuen eignen sich Granulat oder Sand, Streusalz sollte vermieden werden." Der freigeschaufelte und geräumte Weg soll zwischen 80 Zentimetern und einem Meter breit sein, "so, dass zwei Personen mühelos nebeneinanderlaufen können", berichtet Weskamp.

Räumungszeiten sind genau geregelt

Die vorgeschriebenen Zeiten für die Straßenreinigung finden sich in den kommunalen Satzungen. "Meist gelten folgende Zeiten: Der Weg muss ab sieben Uhr morgens und bis 20 Uhr geräumt sein", weiß Weskamp. Allerdings habe auch hier jede Kommune ihre eigenen Regeln. Am Wochenende seien die Zeiten meist etwas später angesetzt.

Bei starkem Niederschlag und eisiger Kälte können sich große Eiszapfen bilden - und die können gefährlich werden. Wer sie nicht selbst entfernen will, kann sich an einen Dachdeckerbetrieb wenden. "Im Notfall kann diese Arbeiten auch die Feuerwehr durchführen, allerdings ist dies meist teurer als ein Dachdecker." Für die nächsten Tage ist allerdings kein Regen angesagt, sodass das Risiko von gefährlichen Rieseneiszapfen vorerst nicht besteht.

Außenleitungen abstellen

Damit die Leitungen nicht beschädigt werden, sollten alle Außenwasserzapfstellen abgestellt werden. "Sind die Leitungen schon eingefroren, sollte man nicht versuchen, sie selbst wieder aufzutauen, sondern sollte sich an einen Heizungstechnik-Fachmann wenden, damit schlimmeres vermieden werden kann", rät Werner Weskamp.

Wenn in einem Mietshaus die Heizungsanlage ausfällt, kann das schnell Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter geben. "Grundsätzlich können die Mieter bei längerem Defekt der Heizung eine Mietminderung fordern und rechtliche Schritte gegen den Vermieter einleiten". Werner Weskamp rät allen Vermietern deshalb, die Heizungsanlage regelmäßig zu kontrollieren.

Temperaturen im zweistelligen Minusbereich

An Rhein und Ruhr werden in den nächsten Tagen Temperaturen im zweistelligen Minusbereich erwartet. Mit etwa minus zwölf Grad wird der kommende Freitag der kälteste Tag. Mit einer Wärmewelle ist nach aktuellen Vorhersagen vorerst nicht zu rechnen.