Berlin. Mit der Reform der Minijobs wollte die schwarz-gelbe Regierung der drohenden Altersarmut für Geringverdiener begegnen. Doch die Zahlen belegen: Auch ein gutes halbes Jahr später ist nur ein sehr geringer Teil der Minijobber rentenversichert. Der weitaus größere Teil lässt sich befreien.

Die zu Jahresbeginn neu eingeführte
Rentenversicherungspflicht für Minijobber greift
eher selten. Von rund 2,6 Millionen geringfügig Beschäftigten, die seit Anfang
des Jahres einen Minijob annahmen, führten Anfang August nur 621 000 oder 23,8
Prozent Beiträge in die Rentenkasse ab. Der Rest ließ sich von der
Versicherungspflicht befreien. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf
eine Anfrage des rentenpolitischer Sprechers der Grünen-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Strengmann-Kuhn, hervor. Das Schreiben lag der Nachrichtenagentur dpa
in Berlin am Freitag vor.

Anfang des Jahres wurde nicht nur die Verdienstobergrenze für die
rund sieben Millionen Minijobber von 400 auf 450
Euro heraufgesetzt. Für Neu-Minijobber wurde auch
eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, von
der sich Betroffene auf Antrag aber befreien lassen können.

Vielen Minijobbern droht im Alter Armut

Laut Strengmann-Kuhn zeigt die Entwicklung, dass die von
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) durchgesetzte
Versicherungspflicht für Minijobber gescheitert
sei. Die meisten Minijobber steuerten nach wie vor
auf Altersarmut zu - mehr als drei Viertel von ihnen, vor allem Frauen, seien
nicht versichert. "Von der Leyen verspricht viel Gutes, aber sie liefert
Altersarmut", kritisierte der Grünen-Abgeordnete.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke
Ferner, sieht es ähnlich kritisch: Die Rentenversicherungspflicht habe sich "als
nächste leere Schachtel im Geschenke-Laden von Schwarz-Gelb erwiesen. (...)
Nötig ist stattdessen eine grundlegende Reform der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse." (dpa)