Essen.. Das Untreueverfahren gegen den früheren Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor, Thomas Middelhoff, muss wegen eines Formfehlers noch einmal von vorne beginnen. Das Essener Landgericht hatte versäumt, einen Kammerbeschluss zur möglichen Befangenheit einer Schöffin herbeizuführen.
Wegen eines Formfehlers hat das Untreueverfahren gegen den früheren Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor, Thomas Middelhoff, am zweiten Verhandlungstag noch einmal von vorne beginnen müssen. Das Essener Landgericht hatte es am ersten Prozesstag versäumt, einen Kammerbeschluss zur möglichen Befangenheit einer Schöffin herbeizuführen, wie der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt am Montag mitteilte.
Zwar holte die Kammer dies am zweiten Verhandlungstag nach und hielt die Schöffin für nicht befangen. Doch mussten sowohl die Anklageverlesung als auch eine mehr als zweistündige persönliche Erklärung Middelhoffs wiederholt werden.
Die Staatsanwaltschaft Bochum wirft Middelhoff vor, den inzwischen pleitegegangenen Handelskonzern zu Unrecht mit betriebsfremden Kosten in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro belastet zu haben. Hauptsächlich geht es um Flüge mit Charterflugzeugen und Hubschraubern, die von Arcandor bezahlt wurden, nach Auffassung der Anklagebehörde aber ganz oder teilweise nicht dienstlich veranlasst waren. Middelhoff hatte die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag entschieden zurückgewiesen. (dpa)