Celle. 60.000 Euro Schadenersatz erhält der ehemalige AWD-Chef Carsten Maschmeyer vom Land Niedersachsen. Im Jahr 2009 hatte der Unternehmer einen falschen Steuerbescheid bekommen und auf 250.000 Euro für die Beauftragung eines Steuerberaters geklagt. Maschmeyer aber hatte zwei Steuerberater engagiert.

Der ehemalige AWD-Chef Carsten Maschmeyer hat in einem Rechtsstreit mit dem Land Niedersachsen wegen eines falschen Steuerbescheids einen Teilsieg errungen. Am Donnerstag sprach das Oberlandesgericht Celle dem Unternehmer rund 60.000 Euro Schadenersatz zu.

Maschmeyer hatte zunächst vor dem Landgericht Hannover auf 250.000 Euro Schadenersatz für die Beauftragung eines Steuerberaters geklagt und einen dabei gemachten Vergleichsvorschlag nicht akzeptiert.

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass der Finanzverwaltung bei der Bemessung der Steuerforderung 2009 tatsächlich ein Fehler unterlaufen war. Die Beamten hätten sich dabei allein auf Medienberichte und nicht auf eigene Recherchen verlassen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Gleich zwei Steuerberater beschäftigt

Die Finanzbehörde hatte von Maschmeyer mehr als 30 Millionen Euro gefordert, weil er im Jahr zuvor einmalig hohe Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien des Finanzdienstleisters AWD erzielt hatte.

Wegen dieses Fehlers sei der AWD-Gründer berechtigt gewesen, einen Steuerberater zu beauftragen, argumentierte das Gericht weiter. Allerdings seien dessen Gebühren teilweise überhöht und zu Unrecht geltend gemacht worden. Auch habe Maschmeyer gleich zwei Steuerberater beschäftigt. Für diese Mehrkosten müsse das Land nicht aufkommen.

Beide Seiten können gegen das Urteil Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. (dapd)