Brüssel. Der Berliner Zoo hat sich im Marken-Streit mit einem britischen Unternehmen durchgesetzt. Während die Berliner selbst eine “Knud“-Marke haben, haben sie nun eine britische “Knut“-Marke gerichtlich gestoppt. Darunter sollten Kleidung, Schuhe, Schreibwaren und Spielzeug vertrieben werden.

Der Versuch eines britischen Unternehmens, aus dem ebenso legendären wie früh verstorbenen Eisbären Knut eine Handels-Marke zu machen, ist gescheitert. Der Berliner Zoo, wo Knut 2007 zum Medienstar wurde, hat die Bemühungen der Briten gestoppt, ein Sortiment aus Kleidung, Schuhen, Schreibwaren, Spielzeug und Accessoires unter der Bezeichnung KNUT - DER EISBÄR rechtlich schützen zu lassen. Der Berliner Zoo ist nämlich bereits Rechte-Inhaber einer Marke namens KNUD und wehrte sich jetzt mit Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen den ähnlich klingenden Konkurrenten.

Das Luxemburger Gericht erkannte Verwechslungsgefahr und bestätigte, dass die Briten auf ihren Knut mit t verzichten müssen – obwohl das die originale Rechtschreibung des Namens war, den der Zoo seinem berühmtesten Insassen, geboren im Dezember 2006, gegeben hatte. Die Londoner Firma lag daher zwar orthographisch richtig, als sie im März 2007 ihre Marke anmeldete.

GerichtKNUD als Marke gesichert und dann dem Zoo verkauft

Die Knudisten waren indes schneller: Ein Unternehmen aus Münster hatte KNUD schon zwei Monate früher schützen lassen und die Rechte später dem Berliner Zoo übertragen.

Knut stand als Eisbären-Baby im Mittelpunkt eines gewaltigen globalen Medienrummels und war damals die Hauptattraktion des Tiergartens im Berliner Stadtteil Charlottenburg. Das Interesse legte sich, als er ausgewachsen war. Im März 2011 war Knut in seinem Gehege ertrunken. Mit dem Verkauf von Markenlizenzen an Firmen wie Haribo oder Steiff hat der Berliner Zoo zweistellige Millionenbeträge verdient.