Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe rät Autokäufern, sich gegen zu niedrige Verbrauchswerte beim Kraftstoff zu wehren. Die Industrie verteidigt indes die Angaben.
Schlecht für den Autohändler – gut für den Autofahrer: Wegen irreführender Angaben zum Benzinverbrauch erhielt ein Kunde rund 2000 Euro vom Kaufpreis des Fahrzeugs zurück. Weil mittlerweile mehrere Gerichte so entschieden, ermuntert nun die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Autofahrer, gegen die Verkäufer, eigentlich aber gegen die deutschen Autohersteller, zu klagen. Denn deren Angaben zum Kraftstoffverbrauch seien oft zu niedrig, weshalb den Nutzern unerwartete Mehrkosten entstünden.
In einem Fall soll der Spritverbrauch eines Audi A1 bei 8,5 Litern auf 100 Kilometer liegen und nicht bei 5,4 Litern, wie der Hersteller sagt. Die DUH unterstützt die Klage des Halters auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufs. Zu niedrige Angaben zum Verbrauch seien kein Einzelfall. „Bei den zehn meistverkauften deutschen Pkw“ seien die Angaben „um durchschnittlich rund 38 Prozent“ zu niedrig, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. „Mit immer neuen Tricks rechnen die Hersteller die Testverbräuche schön“, meinte Verkehrsexperte Axel Friedrich. So würden im Test Lichtmaschinen abgeschaltet, damit der Verbrauch sinkt.
Der Verband der Automobilindustrie wies die Vorwürfe zurück. Die Hersteller könnten gar nicht tricksen, weil „die Werte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von unabhängigen Prüfinstituten ermittelt“ würden, sagte VDA-Geschäftsführer Ulrich Eichhorn. „Die Normprüfwerte sind auf der Straße bei sparsamer Fahrweise real erreichbar.“ Höhere Verbräuche könnten durch Sonderausstattungen wie Klimaanlagen, sportliches Fahren oder Staus zustande kommen.