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Genau vor 25 Jahren diskutierte Deutschland über das damals neue bleifreie Benzin. Die Autofahrer trieb wie heute die gleiche Sorge um: Verträgt mein Wagen den neuen Sprit, und wer zahlt bei einem Motorschaden? Die Antwort ist für den Verbraucher nicht zufriedenstellend.
Zwar muss der Hersteller grundsätzlich einen Motorschaden durch E 10 bezahlen, wenn er den Treibstoff freigegeben hat. Die Beweislast, dass ein Schaden durch E 10 verursacht wurde, liegt aber beim Fahrzeugbesitzer. Der ADAC zweifelt daran, ob ein Gutachter den Beweis antreten könnte.
Allerdings müssten Schäden durch E 10 in der Praxis nicht vereinzelt, sondern massenhaft anfallen. In diesem Fall könnte laut ADAC ein Gericht den Automobilhersteller zur Entschädigung aller Betroffenen verpflichten. Wahrscheinlich wäre aber, dass in diesem Fall der Hersteller aus Imagegründen eine imageschädigende Prozesswelle verhindern würde und sich außergerichtlich auf dem Kulanzweg einigt.
Die aktuelle Liste (Stand 1. März) des Verbands der deutschen Automobilindustrie und des Verbands der Importeure, die alle E 10-verträglichen Fahrzeugtypen nennt, findet sich im Internet unter www.dat.de/E10