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Die reguläre Kündigungsfrist in der Kfz-Police endet am 30. November. Viele, aber nicht alle können sparen.

Der deutsche Verbraucher ist eine treue Seele und wechselt nicht gern, weder seinen Telefonanbieter, Strom- oder Gasversorger noch den Kfz-Versicherer. Auch wenn er dabei viel Geld verschenkt. Bis Ende November läuft die reguläre Wechselfrist für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoverträge der fast 50 Millionen Fahrzeuge in Deutschland.

Tatsächlich steigt laut Umfragen jedes Jahr die Zahl der wechselwilligen Fahrzeughalter. Das kann sich lohnen. Die Stiftung Warentest hat auch in diesem Jahr wieder riesige Unterschiede bei den Pkw-Versicherungsprämien ermittelt. In der Spitze betrug der Unterschied zwischen dem billigsten und dem teuersten Anbieter fast 400 Prozent. Bereits unter den günstigsten zehn Gesellschaften finden sich große Unterschiede bis zu einem Drittel.

Dies ergab der Vergleich der Tarife von 152 Versicherungsgesellschaften durch die Verbraucherschützer (November-heft „Finanztest“). Eklatant sind die Unterschiede, wenn Fahranfänger ins Spiel kommen. Für einen 19-Jährigen kann die reine Haftpflichtpolice für seinen elf Jahre alten Kleinwagen fast 4600 Euro kosten – mehr als das Auto selbst. Bewegen Neulinge am Steuer den Pkw ihrer Eltern, sind Aufschläge von über der Hälfte normal.

Sonderkündigungsrecht über den Stichtag hinaus

Jedoch können nicht alle Autofahrer so viel sparen. Wer viele Jahre unfallfrei fährt, ein normales Auto in der Garage stehen hat, eine geringe Jahresfahrleistung angegeben hat und den Kreis der Fahrer eingrenzt, dessen persönliches Sparpotenzial liegt bei wenigen Prozent. Immerhin fährt über die Hälfte der Autobesitzer in hohen Schadensfreiheitsklassen über 50 Prozent. Wer in einer günstigen Klasse eingestuft ist, fährt unter Umständen mit einer Vollkaskoversicherung trotz besserer Leistungen billiger als mit der Teilkaskoversicherung.

Wer einen Wechsel erwägt, muss sich beeilen. Die Kündigung zum ersten Januar 2011 muss bis zum 30. November beim jetzigen Versicherer vorliegen. Außerdem empfehlen Experten, schon vor der Kündigung einen neuen Vertrag abzuschließen. Ein Sonderkündigungsrecht über den Stichtag hinaus gibt es bei Prämienerhöhungen oder Schadensfällen sowie bei einem Fahrzeugwechsel.

Die Stiftung Warentest gibt in der aktuellen Dezember-Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ wertvolle Tipps. Eine individuelle Analyse kostet bei den Warentestern 16 Euro (www.test.de/kfz­analyse). Mit einem günstigeren Angebot in der Tasche lässt sich auch beim bisherigen Versicherer oft noch ein günstigerer Tarif herausholen.

Leistungen vergleichen

Die kostenlosen Vergleichsportale im Internet bieten keine mit Warentest vergleichbare, vollständige Übersicht. Sie verschaffen aber schnell einen Überblick darüber, ob etwas bei einem Wechsel „drin“ ist. Weil die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben ist, sind die Leistungen im Gegensatz zu den Preisen nahezu gleich. Wer allerdings zusätzlich Teil- oder Vollkaskoversicherung wählt, sollte sich genau anschauen, welche Leistungen ihm ein Tarif bietet.

Für Käufer von Neuwagen ist es etwa hoch interessant, wie lange nach dem Kauf die Versicherung den Neuwert ersetzt, falls das Auto durch einen Unfall zerstört wird. Die Dauer der Neuwertentschädigung schwankt zwischen sechs Monaten und zwei Jahren nach dem Kauf.

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