Berlin. .
Den Tarifstreit im Bahn-Regionalverkehr soll ein Schlichter lösen. Darauf verständigten sich die in einer Tarifgemeinschaft zusammengeschlossenen Gewerkschaften Transnet und GDBA mit der Bahn und den Privatbahnen.
Bis zum Jahresende soll der noch nicht bestimmte, unabhängige Schlichter dabei helfen, einen erstmals für alle Unternehmen geltenden Branchentarifvertrag zu entwickeln. In dieser Zeit gilt die Friedenspflicht. „Wenn der Schlichter seinen Job gut macht, gibt es bis Jahresende keine Streiks“, sagte der Verhandlungsführer der Tarifgemeinschfat (TG), Alexander Kirchner.
Der Vermittler hat eine ungewöhnlich schwierige Aufgabe vor sich. Denn das Arbeitgeberlager ist gespalten. Die sechs führenden Privatbahnen verweigern eine gemeinsame Verhandlung mit dem Branchenriesen Deutsche Bahn. „Wir möchten nicht das Entgeltniveau der DB übergestülpt bekommen“, begründete die Unterhändlerin der so genannten G6, Ulrike Riedel. In der Praxis wird die Schlichtung daher zweigleisig stattfinden. In einem Raum spricht die DB mit den Gewerkschaften und dem Schlichter, in einem anderen loten Privatbahnen, Arbeitnehmer und Schlichter loten Kompromisse aus. Beide Runden finden zeitgleich statt.
Einheitlicher Branchentarifvertrag gefordert
Anlass des Konfliktes ist die Forderung der Gewerkschaften nach einem Branchentarifvertrag. Grundsätzlich sind die Privatbahnen damit einverstanden. Allerdings liegen beide Seiten in der Frage der Vergütung weit auseinander. Das letzte Angebot der Arbeitgeber lag nach deren Angaben bei 90 Prozent der von der Deutschen Bahn gezahlten Löhne. Laut TG liegt die Offerte deutlich darunter. Mit einem einheitlichen Tarifvertrag wollen die Gewerkschaften verhindern, dass der Wettbewerb im Regionalverkehr über Dumpinglöhne entschieden wird.
Noch komplizierter wird die Lage mit Blick auf die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL). Die Lokführer wollen sich an der Schlichtung nicht beteiligen und mit den Privatbahnen weiterhin alleine einen Rahmentarifvertrag für die Zugführer aushandeln. Es kann sein, dass während auf der einen Seite geschlichtet wird, Verhandlungen auf der anderen Seite platzen und es dann von Seiten der Lokführer zu Warnstreiks kommt. Denn diese sind nicht in der Friedenspflicht.