Brüssel. Goldhase gegen Schokoladen-Goliath. Dürfen in Goldfolie gehüllte Langohren als Marke geschützt werden? Darüber streiten sich zwei Schokoladen-Hersteller - und beschäftigen damit seit seit fünf Jahren die europäischen Gerichte.

Dürfen in Goldfolie gehüllte Langohren als Marke geschützt werden? Darüber streiten sich zwei Schokoladen-Hersteller - und beschäftigen damit seit seit fünf Jahren die europäischen Gerichte. Foto: imago
Dürfen in Goldfolie gehüllte Langohren als Marke geschützt werden? Darüber streiten sich zwei Schokoladen-Hersteller - und beschäftigen damit seit seit fünf Jahren die europäischen Gerichte. Foto: imago

Goldhase gegen Schokoladen-Goliath – seit fünf Jahren beschäftigt der Streit zweier Schokoladen-Hersteller die europäischen Gerichte. Dabei geht es um die heikle Frage, ob außer dem Schweizer Chocolatier Lindt & Sprüngli auch dessen Konkurrenten sitzende Hasen in Goldpapier herstellen dürfen. Nun geht der Kampf in die nächste Runde: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verwies den Fall zurück an den Obersten Gerichtshof in Wien.

Selbst das amerikanische „Wall Street Journal“ befasste sich mit dem „Krieg der Osterhasen“, der Europas Top-Juristen vor kniffelige Fragen stellt: Im Mittelpunkt stehen die Goldhasen des österreichischen Familienbetriebes Hauswirth und die Tiere des Schoko-Riesen Lindt, die sich wegen der roten Schleife um den Hals und der Goldfolie zum Verwechseln ähnlich sehen. Eine Klage der Schweizer machte dem Meister Lampe aus dem Nachbarland vor fünf Jahren den Garaus; Lindt hatte Markenschutz beantragt. Dabei waren Hauswirths Hasen eigentlich viel früher auf dem Markt gewesen.

Deswegen werfen die Österreicher ihren Konkurrenten vor, „bösgläubig“ zu sein. Das altertümliche Wort ist entscheidend in dem Streit, denn das EU-Recht verbietet es Firmen, ihre Produkte durch Markenrechte gegen Wettbewerber zu schützen, sofern sie es aus „Bösgläubigkeit“ tun. Das Gericht in Wien bat die EU-Richter zu klären, welche Kriterien dafür zugrunde liegen müssen. Die Antwort: Lindt hätte wissen müssen, dass andere ein ähnliches Zeichen für eine verwechselbar ähnliche Ware verwendeten. Das allein reiche aber nicht aus, um dem Hersteller eine böse Absicht zu unterstellen: Vielmehr müssten die Richter in Wien nun herausfinden, welche Ziele die Schweizer tatsächlich verfolgten, als sie Markenschutz beantragten.

Der Rechtsstreit wird also noch eine Weile weitergehen. Hauswirth hat bereits angekündigt, weiter um das Existenzrecht seiner Hasen kämpfen zu wollen.