Düsseldorf. .

Hohe Geldautomaten-Gebühren stören die Verbraucher. Laut einer Umfrage fordert mehr als ein Drittel kostenlose Abhebungen auch bei fremden Banken.

Die hohen Gebühren von bis zu zehn Euro für Abhebungen an fremden Geldautomaten nerven die deutschen Verbraucher. Mehr als ein Drittel der Bankkunden findet, dass auch Abhebungen an fremden Geldautomaten völlig kostenlos sein sollten. Weitere 20 Prozent sprachen sich für Gebühren von höchstens einem Euro aus. Rund 25 Prozent hielten maximal zwei Euro für angemessen. Das ergab eine repräsentative Umfrage unter 1040 zufällig ausgewählten Befragten, die von der Berliner Info GmbH im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde. Bislang müssen Verbraucher bis zu zehn Euro bezahlen.

Keine Kosten im Ausland

Dass der Wunsch nach günstigen oder sogar kostenlosen Abhebungen keine realitätsferne Träumerei sei, zeige ein Blick ins benachbarte Ausland: In Österreich und den Niederlanden, aber auch in anderen europäischen Ländern seien Abhebungen für Bankkunden an Automaten aller Institute kostenlos, betonte die Verbraucherzentrale.In Deutschland dagegen tobt seit Monaten ein Streit um die Gebühren für Abhebungen an Geldautomaten, die nicht zum Netzwerk der eigenen Bank gehören - ohne dass es zu einer für die Kunden befriedigenden Lösung gekommen wäre. Lediglich die privaten Banken haben sich inzwischen auf eine Gebührenobergrenze von 1,95 Euro geeinigt.

Den Großteil des Marktes teilen sich allerdings Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken auf - und hier gibt es laut Verbraucherzentrale nach wie vor keine Fortschritte für die Kunden. „Wir fordern, dass auch die beiden anderen Säulen des Bankensystems die Gebühren für Fremdabhebungen deutlich senken“, sagt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Schließlich liegen die tatsächlich entstehenden Kosten pro Abhebung für die Institute unter einem Euro.“

In einem Punkt immerhin ist Besserung in Sicht. Ab 15. Januar 2011 sollen zumindest die anfallenden Gebühren bei der Abhebung angezeigt werden. Darauf hatten sich Banken und Sparkassen auf Druck des Bundeskartellamts im August geeinigt. (mit dapd)