München. .

Die Wettbewerbszentrale hat den Autobauer Opel wegen dessen aktueller Werbekampagne abgemahnt. Die hervorgehobene Aussage „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“ sei irreführend.

Opel ist wegen seiner Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ auf alle Neuwagen in die Kritik geraten. Lediglich in einem Sternchenhinweis werde darauf hingewiesen, dass die Garantie nur bis zu einer Laufleistung von 160.000 Kilometern gilt, rügte die Wettbewerbszentrale, die Selbstkontrollinstitution der gesamten deutschen Wirtschaft, am Dienstag in München. Nach diesem Kilometerstand ersetze Opel nur die Hälfte der Materialkosten bei einer Reparatur und das auch nur bis zur Höhe des Zeitwerts des Fahrzeugs. Opel soll nun bis Donnerstag eine Unterlassungserklärung abgeben und die Werbung einstellen. Sonst werde die Zentrale Klage gegen den Autobauer einreichen.

Opel über Ziel hinausgeschossen

„Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung“, sagte Geschäftsführer Reiner Münker. Bei einer lebenslangen Garantie erwarte der Verbraucher, dass diese greife, solange er das Auto fahre, unabhängig der Laufleistung. Eine mit zahlreichen Einschränkungen versehene Garantie sei definitiv keine lebenslange, erklärte Münker. Im Wettbewerbsrecht gelte der Grundsatz, dass eine Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten dürfe. „Eine „Lüge“ im Blickfang kann nicht durch einen Sternchenhinweis aufgeklärt oder relativiert werden.“ Opel sei über sein Ziel hinaus geschossen, den Absatz anzukurbeln.

Opel erklärte in einer ersten Reaktion, das Unternehmen werde das Schreiben der Wettbewerbszentrale innerhalb der gesetzten Frist prüfen. Das Garantieangebot habe „hervorragende Resonanz bei unseren Kunden erzielt“, teilte Opel mit. Auf die inhaltlichen Vorwürfe ging der Autobauer zunächst nicht ein.

Um den Kundenschwund aufzuhalten und verloren gegangene Marktanteile zurückzugewinnen, hatte Opel Anfang August angekündigt, Neuwagenkäufern ab sofort eine „lebenslange“ Neuwagengarantie zu gewähren. Diese gilt für alle neuzugelassenen Opel-Fahrzeuge bis zu einem Limit von 160 000 Kilometern. Eingeschlossen sind der Motor, das Getriebe, die Elektronik und die Lenkung sowie das Klimasystem. Im Garantiefall werden alle Lohnkosten und - je nach Fahrleistung - in Teilen auch die Materialkosten übernommen. (afp/apn/ddp)