Berlin. .
Telefonkunden könnte bald reichlich Ärger erspart werden. Die Bundesregierung bereitet derzeit die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor. Es soll unter anderem für einen besseren Schutz der Verbraucher sorgen.
Leichter wird damit zum Beispiel der Wechsel des Telefonanbieters. Künftig müssen die Unternehmen innerhalb eines Arbeitstages die bestehende Rufnummer vom alten auf den neuen Anbieter übertragen. Das hat bisher mehr schlecht als recht geklappt.
Vertragsdauer-Grenze
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßt die neue Vorgabe. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass es durch dieses schnelle Verfahren nicht zu ungewollten Umstellungen komme.
Ein zweiter wichtiger Baustein sind die Vertragslaufzeiten. Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums sehen eine Begrenzung auf 24 Monate vor. Dazu müssen die Anbieter allerdings ihren Kunden die Möglichkeit zu einem Vertrag mit zwölf Monaten Laufzeit eröffnen. „Es sollte eine maximale Vertragslaufzeit von zwölf Monaten geben“, fordert die Telekom-Expertin des vzbv, Lina Ehrig. Dahinter steht die Befürchtung, dass ein zwangsweise kurz laufender Vertrag nur zu unattraktiven Konditionen parat gehalten wird.
Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) will zudem der großen Abzocke bei Service-Nummern ein Ende bereiten. Oft werden Anrufer dort erst in eine Warteschleife geschickt, bevor sie mit dem gewünschten Gesprächspartner verbunden werden. In vielen Fällen kostet dies Gebühren. Fast zwei Drittel der Bundesbürger beklagte sich darüber bei einer Umfrage des vzbv.
Ein Test der grünen Bundestagsfraktion kürzlich legt den Verdacht nahe, dass die Kunden gezielt hingehalten werden. Daran verdienen die Unternehmen. Laut Verband beschweren sich vor allem die Kunden von Billigfluggesellschaften über diese Praxis.
Die Gesetzesnovelle soll auch für mehr Durchblick bei den Verbrauchern sorgen. Die Unternehmen müssen verständlicher über Preise und wichtige Vertragsbestandteile informieren. Umstritten ist das Thema Umzug. Momentan sind die Kunden benachteiligt, wenn sie den Wohnort wechseln. Sie müssen in der Regel für die neue Wohnung einen extra Vertrag abschließen, der erneut über zwei Jahre läuft. Nur unter dieser Bedingung beenden die Anbieter den Vertrag am alten Wohnort. Selbst wenn das Unternehmen technisch gar nicht in der Lage zu einem Anschluss des neuen Wohnortes ist, müssen die Kunden bluten, weil der bestehende Vertrag entweder nicht aufgelöst wird oder nur durch Zahlung einer Ablösesumme beendet wird. Verbraucherschützer fordern nun ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines Umzugs. Davon will das Wirtschaftsministerium aber bisher nichts wissen.
Überzeugungsarbeit will der vzbv noch bei einem anderen Ärgernis leisten. Oft werben Internetanbieter mit superschnellen Datenleitungen. In der Praxis läuft der Datenverkehr dann häufig viel langsamer „Da wird ein Ferrari verkauft und eine Ente steht dann vor der Tür“, kritisiert Verbandssprecher Christian Fronczak. Fast jeder zweite Kunde gab in einer Umfrage an, dass die bereit gestellte Leistung unter dem in Aussicht gestellten Tempo lag. Der Verband will erreichen, dass die tatsächliche Geschwindigkeit angeben werden muss.