Karlsruhe..

Wasserwerke sind verpflichtet, den Verbrauchern moderne Wasserzähler einzubauen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Im konkreten Fall erhoffen sich Wohnungseigentürmer aus Leipzig durch den neuen Wasserzähler Einsparungen von 130 Prozent.

Wasserwerke müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) Wohnungseigentümern beim Sparen helfen. Nach dem Urteil von Mittwoch in Karlsruhe müssen die Wasserversorger die Zähler austauschen, wenn dies dem neuen technischen Standard entspricht und der Kunde damit Gebühren sparen kann.

Im konkreten Fall erhoffen sich Wohnungseigentümer in Leipzig durch den Einbau eines neuen Wasserzählers um 130 Prozent geringere Gebühren. Der kommunale Wasserversorger hatte bisher einen Austausch abgelehnt. Nach der BGH-Entscheidung muss die Entscheidung überprüft werden.

Das Mehrfamilienhaus mit 21 Wohneinheiten ist seit Jahren mit einem Wasserzähler ausgestattet, den die Eigentümer für überdimensioniert und zu teuer halten. Der Austausch gegen einen Zähler mit geringerem Wasserdurchfluss würde die Gebühren mehr als halbieren. Nicht nur der Grundpreis wäre um rund 38 Euro pro Monat geringer, sondern auch der Servicepreis für die Entsorgung des Schmutzwassers würde von 36 Euro auf 15 Euro pro Kubikmeter fallen.


Klage zunächst abgelehnt

Deshalb forderte die Eigentümergemeinschaft 2007 den Einbau des für sie günstigeren Zählers, was der Leipziger Kommunalversorger jedoch ablehnte. Bei einem Austausch könne es zu Problemen mit der Durchlaufmenge und dem Wasserdruck kommen, so die Begründung. Es kam zum Rechtsstreit.

Das Landgericht hatte die Klage der Wohnungseigentümer zunächst abgelehnt und auf den Stand der Technik bei Einbau der Wasserzähler abgestellt. Diese Entscheidung hob der BGH jetzt auf. Entscheidend sei der aktuelle Stand der Technik, so die Bundesrichter. Erlaube der den Einbau eines Zählers mit geringerer Kapazität, müsse auf die Interessen des Kunden Rücksicht genommen und ausgetauscht werden. Das Landgericht Leipzig muss nun die technische Machbarkeit neu prüfen. (apn)