Berlin. .
Der Postdienstleister Pin zahlt seinen rund 600 Zustellern nicht mehr den gesetzlichen Mindestlohn. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Lohnuntergrenze Ende Januar für unrechtmäßig erklärt. Die Kürzung von 16 Prozent erzürnt die Gewerkschaft Verdi.
Der Post-Konkurrent Pin nutzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und zahlt seinen rund 600 Briefzustellern nach Gewerkschaftsangaben nicht mehr den gesetzlichen Mindestlohn. Für den Monat Februar liege der Stundenlohn der Pin-Zusteller je nach Arbeitsvertrag zwischen 7,18 Euro und 8,22 Euro, teilte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Mittwoch in Berlin mit. Das bedeute eine Lohnkürzung von 16 Prozent und mehr.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte auf die Klage von Pin, des Briefzustelldienstes TNT sowie des Arbeitgeberverbandes Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) den Mindestlohn für Briefzusteller Ende Januar für unwirksam erklärt. Als Folge des Urteils sind die bundeseinheitlichen Stundenlöhne von 9,80 Euro für Zusteller sowie von 8,40 Euro für Verteiler und Fahrer nicht mehr verbindlich.
Verdi kritisierte die Lohnkürzung bei Pin als „unsozial und verantwortungslos“. Die Gewerkschaft befürchtet, dass „nicht wenige“ der Zusteller ihren Lebensunterhalt nun „trotz harter Arbeit in einer 40 Stunden-Woche“ mit ergänzenden Leistungen aus Hartz IV bestreiten müssten. Pin Mail wurde 1999 gegründet und beschäftigt inzwischen rund 1000 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist hauptsächlich in Berlin vertreten. (afp)