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Die Preisfindung von Medikamenten soll nach dem Willen von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) neu gestaltet werden, um Kosten zu sparen. Das geht aus einem Arbeitspapier seines Hauses hervor. Hier finden Sie die Vorschläge und deren Vor- und Nachteile im Überblick.

Wirkung eines Medikaments transparent dokumentieren

Nach der Markteinführung soll der Hersteller „zeitnah” den Fortschritt durch das neue Medikament belegen. Ein Dossier soll aufzeigen, für welche Patienten es die Therapie verbessert. Der Hersteller soll auch darlegen, ob das neue Mittel einzigartig ist oder in Konkurrenz zu bereits verfügbaren steht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) aus Kassen und Ärzten bewertet dann den Nutzen.

Bisher muss die Pharmaindustrie für die Zulassung eines Medikaments nur nachweisen, dass es wirkt, aber nicht, ob es auch besser wirkt als herkömmliche Mittel. Der Bundesausschuss wird erst beim Verdacht tätig, dass ein Patent keinen wesentlichen Fortschritt bringt. Dann kann er eine Nutzenbewertung veranlassen beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Iqwig).

Vorteil: Das neue Verfahren würde die Nutzenbewertung zum Standard machen und beschleunigen.

Nachteil: Die Zeitvorgabe ist schwammig. Die Hersteller sollen „möglichst zur Markteinführung” das Nutzen-Dossier vorlegen. In vielen anderen Ländern muss das bereits vor der Zulassung geschehen.

Preise für Neu-Medikamente zunächst frei verhandeln

Stellt sich heraus, dass ein Patent eine echte Neuerung ist, soll der Hersteller mit den Krankenkassen über den Preis frei verhandeln. Wenn sie sich nicht spätestens nach einem Jahr geeinigt haben, soll das Iqwig eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen und einen Höchstpreis festsetzen.

Vorteil: Das Preismonopol fällt. Bisher werden in Deutschland schon deshalb sehr hohe Preise für Neuerungen verlangt, weil die Hersteller in anderen Ländern längst verhandeln und Abschläge hinnehmen müssen.

Nachteil: Bis zur Einigung mit den Kassen können die Hersteller nach wie vor ihren selbst gesetzten Preis verlangen. Die Gefahr besteht, dass sie auf Zeit spielen und die Verhandlungen platzen lassen. Mit der anschließenden Kosten-Nutzen-Analyse könnte es Jahre dauern, bis der Preis gesenkt werden muss. In anderen Ländern muss die Preisverhandlung vor Einführung der Arznei stattfinden.

Preise per Ausschreibung ermitteln

Bei neuen Arzneien, die mit alten vergleichbar sind, soll der Preis im direkten Wettbewerb per Ausschreibung gefunden werden. Das geschieht bereits bei den nicht patentgeschützten Nachahmer-Präparaten, den so genannten „Generika”. Der oder die Hersteller, die den Zuschlag bekommen, müssen Einzelverträge mit den Krankenkassen abschließen.

Vorteil: Bei den Generika hat sich die Ausschreibung bewährt und spart Milliarden. Das geht auch schneller als das bisherige Verfahren für „Scheininnovationen“, die der Bundesausschuss prüft und in Festbetrags-Gruppen mit vergleichbaren Mitteln einteilt.

Nachteil: Kleine Hersteller tun sich im Wettbewerb mit Konzernen schwer. Das kann dazu führen, dass ein nicht revolutionäres, aber doch etwas besseres Medikament sich nicht durchsetzt. Das will Rösler mit „flankierenden Maßnahmen” verhindern, geht hier aber nicht ins Detail.

Zwangsrabatte

Um kurzfristig Geld zu sparen, droht das Ministerium auch mit Zwangsrabatten und einem Preismoratorium, also dem Einfrieren von Preisen.

Vorteil: Sofortiger Einspareffekt.

Nachteil: Das ist die Holzhammer-Methode und berücksichtigt nicht die Qualität der Arzneien.