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Bergwerksbetreiber sind zu Entschädigung für Schäden an Haus und Grund verpflichtet – aber nicht automatisch, wenn Erschütterungen zu gesundheitlichen Problemen führen. Das urteilte der BGH.

Wer als Anwohner in einem Bergbaugebiet durch häufige Erschütterungen krank wird, kann diese nicht als Bergschaden geltend machen und in der Regel kein Schmerzensgeld verlangen. Das geht aus einem gestern erlassenen Urteil des Bundesregichtshofs (BGH) hervor. Als „höchst unbefriedigend“ bezeichnete dies der Landesverband Bergbaubetroffener.

Der BGH wies die Revision einer in den vorherigen Instanzen erfolglos gebliebenen Klage einer Frau aus dem Saarland zurück. Die 47-Jährige wohnt mit ihrer Familie in Schmelz-Hüttendorf. Dort sei es durch den Bergbau 2005 und 2006 zu Erschütterungen gekommen, die der Frau nach Angaben ihres Anwalts „wie ein mittleres Erdbeben“ vorkamen. Seitdem leidet sie nach eigenen Angaben unter erheblichen psychischen Problemen wie einer Phobie, Schlaflosigkeit und ständigen Angstzuständen in Erwartung weiterer Beben. Vom Bergwerksbetreiber RAG verlangte sie daher ein Schmerzensgeld von mindestens 4000 Euro.

Bergbaubetroffene: „Mehr als enttäuschend“

Zwar hatte der BGH vor zwei Jahren entschieden, dass ein Hauseigentümer durchaus einen Anspruch auf Entschädigung haben kann, wenn durch bergbaubedingte Beben die Nutzung seines Grundstücks deutlich eingeschränkt ist. Dies beziehe sich auf Reparaturen am Haus und auf eine mögliche Wertminderung, hieß es – nicht aber auf Schmerzensgeld. Dies hätte die Klägerin nur dann verlangen können, wenn sie der RAG rechtswidriges und schuldhaftes Handeln hätte nachweisen können, etwa wenn die RAG sich nicht an den Betriebsplan gehalten hätte.

Es sei „mehr als enttäuschend, wie der BGH mit den Betroffenen umgeht“, sagte der Vorstandssprecher des Landesverbands Bergbaubetroffener NRW, Klaus Wagner, der NRZ.. Nach wie vor seien in NRW häufig bergbaubedingte Beben zu spüren, et­wa im Bereich des Bergwerks West (Kreis Wesel), noch häufiger sogar rund um das Bergwerk Ost in Hamm. Im „Erdbebenkatalog“ der Erdbebenstation Bensberg sind Orte wie Rheinberg, Bottrop, Bergkamen oder Lünen auffällig häufig vertreten. In Moers wurden noch im Juni Beben der Stärke 1,9 und 2,2 auf der Richterskala gemessen.

Wagner verweist auf die hohen Belastungen für die An­wohner, „wenn sie da nachts durch die Beben aus dem Bett geworfen werden“, und kündigt trotz der Niederlage vor dem BGH weitere juristische Schritte an: „Wenn es eine Möglichkeit gibt, gehen wir vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“