Berlin. .
Die privaten Zuganbieter haben das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf begrüßt, das Nahverkehrsbetreiber verpflichtet, Strecken häufiger auszuschreiben. In den kommenden Jahren enden Verträge über rund die Hälfte der befahrenen Zugkilometer in Deutschland.
Die privaten Zuganbieter haben das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf begrüßt, das Nahverkehrsbetreiber verpflichtet, Strecken häufiger auszuschreiben: „Das Urteil ist ganz entscheidend für den fairen Wettbewerb auf der Schiene“, sagte der Geschäftsführer des Interessenverbandes der privaten Zuganbieter Mofair, Engelbert Recker, der „Berliner Zeitung“. „Bisher wird noch viel zu viel zwischen der Bahn und den Verkehrsbetreibern gekungelt“.
Geklagt hätte bislang nur deswegen niemand, weil die meisten Firmen an anderer Stelle schon mit den Verkehrsverbänden im Geschäft seien. Diese würden dann nicht wagen, den potenziellen Auftraggeber vor Gericht zu zerren.
Bisher zu wenig Strecken ausgeschrieben
Klagen dürfen aber nur diejenigen, die sich um ein konkretes Geschäft betrogen fühlen und nicht etwa ein Verband wie Mofair. „Wir erwarten, dass der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt und somit mehr Strecken ausgeschrieben werden“, sagte Recker.
Auch der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßte die Entscheidung. Vorsitzender Karl-Peter Neumann sagte dem Blatt, private Anbieter würden „von Kunden regelmäßig besser benotet“. Bislang seien viel zu wenig Strecken ausgeschrieben worden. In den kommenden Jahren enden Verträge über rund die Hälfte der befahrenen Zugkilometer in Deutschland. (ddp)