Münster/Gelsenkirchen. .

Die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster hat den Verkehrsverband zwischen VRR und Bahn für ungültig erklärt. Die im November 2009 getroffene Vereinbarung hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Der im vergangenen November zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Deutschen Bahn Regio NRW abgeschlossene Verkehrsvertrag ist unwirksam. Dies entschied die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster am Donnerstag, wie die Bezirksregierung mitteilte. Demnach hätte der VRR bei dem vorliegenden Vertrag nicht einfach wesentliche Änderungen an dem bestehenden Vertrag von 2004 vornehmen dürfen, sondern den Vertrag europaweit neu ausschreiben müssen.

Die Vergabekammer gab damit dem privaten Bahnunternehmen Abellio Rail NRW GmbH Recht, das vor der Kammer gegen den Vertrag vorgegangen war. Der Antrag eines ausländischen Bahnunternehmens wurde wegen fehlender Antragsbefugnis dagegen zurückgewiesen.

Beschwerde vor dem Oberlandesgericht

Der VRR und die Bahn hatten im Jahre 2004 einen Verkehrsvertrag geschlossen, den sie mit Vertrag vom 24. November 2009 abgeändert hatten. Aufgrund dieser Vereinbarung sollten Bahn, VRR und Land NRW mehr als 600 Millionen Euro in den Nahverkehr der Region investieren.

Dem Vergleich vorausgegangen war ein monatelanger Streit, der ausgelöst wurde, weil der VRR der Bahn Unpünktlichkeit und nicht erbrachte Leistungen vorgeworfen und Zahlungen an die Bahn verweigert hatte. Im Dezember 2008 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass der VRR der Bahn rund 112 Millionen Euro zurückzahlen muss. Angestoßen durch dieses Urteil wurden die Verhandlungen zwischen den beiden Partnern wieder aufgenommen. Nach der Einigung auf ein Eckpunktepapier wurde dann im November der Vertrag abgeschlossen.

Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. VRR und Bahn kündigten in einer gemeinsamen Erklärung an, dies zu tun. Man sei „optimistisch“, dass die Beschwerde erfolgreich sein werde, hieß es. Mit einer Entscheidung sei nach den Sommerferien zu rechnen. (ddp)