Düsseldorf. .

50 000 deutschen Kunden der beiden Kfz-Versicherungen Ineas und Lady Car droht ein finanzieller Schaden.

Die Aufsichtsbehörden in den Niederlanden stellten In­ternational Insurance Corporation, die Muttergesellschaft der beiden Internetversicherer, wegen Zahlungsunfähigkeit unter Notverwaltung. Damit ist die Begleichung von Unfallschäden nicht mehr abgedeckt.

Nur bei einem Haftpflichtschaden springt die deutsche Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds ein. Sie kann sich aber beim Versicherungsnehmer 2500 Euro zurückholen, falls es beim Versicherer im Insolvenzverfahren nichts mehr zu holen gibt. Bei Kaskoschäden am eigenen Auto erhält der Ineas- oder Lady-Car-Kunde aus der Insolvenzmasse vo­raussichtlich nichts. Das Gleiche gilt wahrscheinlich für bereits im voraus bezahlte Beiträge.

Versicherungsvertrag sollte sofort gekündigt werden

„Eine drohende Versicherungspleite gab es bislang in Deutschland noch nicht. Für Versicherte muss es ein Sonderkündigungsrecht geben“, forderte die Verbraucherzentrale NRW. Ähnlich äußerte sich die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck.

Laut der Verbraucherzentrale sollte der Versicherungsvertrag auf jeden Fall sofort gekündigt werden. Sie bietet dafür einen Musterbrief auf ihrer Internetseite www.vz-nrw.de an. Aber erst nach einer Kündigungsbestätigung könne man sich einen neuen Versicherer suchen, da eine Doppelversicherung nicht erlaubt sei. Der BdV geht dagegen von einem fristlosen Sonderkündigungsrecht aus und bietet ebenfalls einen Formbrief an (http://www.bundderversicherten.de/app/download/Kuendigung_Ineas.pdf). Ungeachtet dessen versprechen die Versicherungen HUK-Coburg und Hannoversche Direkt allen Betroffenen einen sofortigen Versicherungsschutz.