Düsseldorf. .

Man gönnt sich ja sonst nichts. Während die deutschen Arbeitnehmer künftig erst mit 67 in den Ruhestand gehen sollen, beginnen die Rentenzahlungen für die Vorstände der großen DAX-Konzerne häufig schon mit 60 Jahren.

Nach der Untersuchung des Vergütungsexperten Heinz Evers im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beginnt die Rentenzahlung für die Hälfte aller DAX-Vorstände vertragsgemäß mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Bei einem weiteren Viertel zahlt das Unternehmen ab dem 62. oder 63. Lebensjahr. Die „klassische“ Altersgrenze 65 gilt nur für das restliche Viertel der Konzernlenker.

Nicht nur die Altersregelung, auch die Altersversorgung selbst ist großzügig. Jedes der 30 deutschen DAX-Unternehmen zahlte im vergangenen Jahr durchschnittlich sieben Millionen Euro als Altersversorgung an frühere Vorstandsmitglieder. Damit gaben die Konzerne für die Altersversorgung ihrer Ex-Vorstände im Schnitt noch einmal rund die Hälfte dessen aus, was die aktiven Vorstände an Vergütung erhielten.

Zweifel an der Berechtigung der Super-Altersvorge

Wie großzügig die Altersversorgung der Vorstände ausfällt, spiegeln die Gesamt-Rückstellungen der Konzerne für die Altersversorgung ihrer Vorstandsmitglieder wieder. Sie lagen der Studie zufolge durchschnittlich bei 67 Millionen Euro. Bei acht Unternehmen waren es sogar mehr als 100 Millionen Euro.

Deutschlands größter Stahlproduzent Thyssen-Krupp gab 2009 der Untersuchung zufolge insgesamt 27,7 Millionen Euro für die Altersversorgung seiner Vorstände aus. In dieser Summe waren auch Rückstellungen für die aktiven Vorstände enthalten. Bei der Deutschen Bank waren es 21,4 Millionen Euro, bei Siemens 20,6 Millionen.

Für die jüngste Zeit stellte der Fachmann allerdings einen Trend zu einem etwas niedrigeren Altersversorgungsniveau auch bei Vorstandsmitgliedern fest. Grund dafür seien wohl kürzere Dienstzeiten, die höhere Lebenserwartung und der zunehmende Kostendruck in den Unternehmen, meinte Evers. Doch stellt sich für den Experten angesichts der in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegenen Managergehälter „grundsätzlich die Frage nach der künftigen Berechtigung und Sinnhaftigkeit“ der speziellen Altersvorsorge für Vorstände. (apn)