Köln. .
Der TÜV Rheinland hat an Europas Stränden Wasserspielzeug getestet. Fast die Hälfte der Luftmatratzen, Schwimmringe und Plantschtiere ist durchgefallen. Gefahren verbergen sich in dem Wasserspielzeug besonders für Kinder.
Eltern sollten beim Kauf von Wasserspielzeug am Urlaubsort besonders vorsichtig sein: Bei Testkäufen des TÜV-Rheinland erfüllten fast die Hälfte der am Strand erworbenen Luftmatratzen und Planschtiere nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen. Sie waren viel zu stark mit als krebserregend geltenden Weichmachern belastet oder enthielten Kleinteile, die von Kindern abgerissen und verschluckt werden konnten.
„Wer in Urlaubslaune am Strand Luftmatratzen oder aufblasbares Wasserspielzeug kauft, bekommt dafür oft schlechte Qualität, aber was viel schlimmer ist: Gefahren für die Gesundheit sind im Kauf gleich eingeschlossen - besonders für Kinder“, warnte Friedrich Hecker, der Vorstandsvorsitzende des TÜV Rheinland am Freitag in Köln.
Die Tester hatten im Frühsommer 2010 an den Stränden in Frankreich, Italien und den Niederlanden Luftmatratzen, Schwimmringe und Planschtiere zu Preisen zwischen 69 Cent und 19,90 Euro gekauft und in den eigenen Labors getestet. Das Ergebnis ist nach Einschätzung der Experten alarmierend: Von den 88 geprüften Produkten dürften 43 innerhalb der Europäischen Union eigentlich gar nicht verkauft werden, weil sie die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsnormen und Kennzeichnungspflichten nicht erfüllen. Größtes Problem sei die Belastung mit Weichmachern, betonen die Experten.
Hohe Belastung mit Weichmachern
Die Prüfer von TÜV Rheinland fanden in 29 untersuchten Produkten unzulässig hohe Belastungen mit Phthalat-Weichmachern. Phthalate stehen im Verdacht, hormonell zu wirken und krebserregend zu sein. Den traurigen Rekordwert erzielte ein Delfin, der in Italien gekauft wurde: Bei diesem Produkt betrug der gemessene Wert des Weichmachers DEHP im Aufblasventil 36 Prozent - zugelassen sind 0,1 Prozent.
Neben den chemischen Analysen führten die Prüfer mechanische Tests durch. Hier fielen drei Produkte durch, weil Kunststoffventile oder andere Teile von kleinen Kindern abgerissen und verschluckt werden könnten. In solchen Fällen bestehe unmittelbare Erstickungsgefahr für die Kinder, warnte der TÜV.
TÜV-Chef: Es fehlt an wirksamer Kontrolle
Ein besonderes Problem sind nach Einschätzung der Experten die Schwimmsitze für Babys und Kleinkinder. Sechs dieser Babyschwimmsitze konnten die Fachleute kaufen, obwohl diese in der EU verboten sind. „Solche Produkte sind gefährlich, weil sie den Eltern Sicherheit vorgaukeln, die es nicht gibt“, sagte Hecker. In einzelnen Fällen bestehe die Gefahr, dass die Kinder im Wasser sofort kentern, weil der Sitz zu hoch sei.
Große Unterschiede zwischen den verschiedenen Urlaubsländern fanden die Experten nicht. In Frankreich waren nach Angaben der Tester 17 von 27 gekauften Produkten nicht verkehrsfähig. In Italien fielen 13 von 28 Artikeln durch und in den Niederlanden waren 13 von 33 getesteten Wasserspielzeugen nicht akzeptabel.
Der TÜV-Chef betonte: „Die mangelhafte Sicherheit von billigen Produkten und von Spielzeug ist ein europäisches Problem, kein nationales.“ Zwar gebe es mit den geltenden europäischen Regelungen klare Standards. Doch fehle es an einer wirksamen Kontrolle der Produkte. Die Politik müsse sich die Frage gefallen lassen, ob die Eigenverantwortung der Unternehmen und Märkte in diesem Segment der Billigprodukte tatsächlich ausreiche, wenn eindeutige Regeln ebenso eindeutig missachtet würden, meinte Hecker.