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Seine Entscheidung zum Insolvenzplan der Warenhauskette Karstadt hat das Amtsgericht Essen wieder vertagt. Durch den Verkauf sei zwar eine Bedingung des Plans erfüllt, aber andere stünden noch aus.

Das Amtsgericht Essen hat seine Entscheidung zum Insolvenzplan der zahlungsunfähigen Warenhauskette Karstadt erneut vertagt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages eine Bedingung des Insolvenzplanes zwar erfüllt. Allerdings müsse der neue Investor Nicolas Berggruen mit den Immobilieneigentümern noch Mietverträge abschließen. Zudem stünden die kartellrechtlichen Genehmigungen noch aus.

Das Gericht verschob seine Entscheidung zum Insolvenzplan deshalb auf den 16. Juli. Das Gericht geht nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter davon aus, dass bis dahin die ausstehenden Bedingungen erfüllt sind.

Berggruen hatte am Dienstag den Kaufvertrag für Karstadt unterzeichnet, nachdem sich einen Tag vorher der Gläubigerausschuss für ihn als neuen Eigentümer ausgesprochen hatte. Das Unternehmen beschäftigt in seinen 120 Filialen derzeit rund 25 000 Beschäftigte. Sollte die geplante Übernahme durch Berggruen offiziell bestätigt werden, wäre die befürchtete Zerschlagung des Konzerns vom Tisch. Zudem wäre das Unternehmen entschuldet. (ddp)