Brüssel. .

Die EU hat die Sparkassen als Miteigentümer der WestLB ins Visier genommen. Ihr Verdacht: Die NRW-Sparkassen haben zu wenig für die Rettung der WestLB getan, dafür aber den Steuerzahler bluten lassen. Diesen droht nun der Mehrheitsverlust.

Den Sparkassen in Nordrhein-Westfalen droht mächtig Ärger mit der EU-Kommission. Denn Europas oberste Wettbewerbshüter sind unzufrieden damit, dass sich die Sparkassen im Rheinland und in Westfalen-Lippe nicht mit mehr Geld an der Rettung der in Not geratenen WestLB beteiligt haben. Immerhin, so wird in Brüssel hervorgehoben, seien die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände mit zusammengenommen knapp 50,1 Prozent die Hauptanteilseigner der Landesbank. Sie müssten deshalb entsprechend Verantwortung übernehmen. Stattdessen ließen die Sparkassen den Bund – und damit den Steuerzahler – tiefer in die Kasse greifen, um das Überleben der angeschlagenen Landesbank zu sichern, lautet der EU-Vorwurf. Unterm Strich profitierten die Sparkassen unrechtmäßig von staatlichen Beihilfen.

WestLB-Rettung nicht gefährdet

Konkret überprüfe die EU-Kommission nun, „ob die Sparkassen mehr Eigentum abgeben müssen“, um einen ihrer Rolle angemessenen Beitrag zur Sanierung zu leisten, verlautet aus Kreisen, die mit dem Verfahren gegen die WestLB eng vertraut sind. Die EU-Behörde dringe darauf, dass zum Beispiel über eine Reduzierung des Sparkassen-Anteils an der Landesbank verhandelt werden müsse. Faktisch würde das den Verlust der Mehrheitsposition bedeuten.

Demgegenüber werden in Brüssel Spekulationen zurückgewiesen, die EU-Behörde wollte die West-LB-Rettung scheitern lassen. Auch heißt es, die EU-Kommission plane kein eigenes Verfahren gegen die Sparkassenverbände, sondern werde die Angelegenheit im Rahmen des laufenden West-LB-Verfahrens regeln. In der Bundesregierung wird das Vorgehen der EU-Wettbewerbsbeamten skeptisch beäugt. Hochrangige Diplomaten äußern Zweifel daran, dass die EU-Kommission das Recht hat, in einem Verfahren gegen eine Landesbank indirekte Beihilfen an die Sparkassen zu monieren und sie deshalb in die Pflicht zu nehmen.

Bad Bank beantragt

Ende November hatte sich die WestLB durch die Ausgliederung giftiger Wertpapiere in den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung des Bundes (Soffin) von einer schweren Last befreit. Die Bundesregierung hatte diese – für die WestLB lebensnotwendige - Entsorgungsaktion mit einer drei Milliarden Euro schweren Finanzspritze möglich gemacht. Im Gegenzug hatten die Eigentümer der WestLB 4,5 Milliarden schwere Haftungsrisiken übernommen. Die Sparkassen-Verbände sind der Auffassung, durch diesen Beitrag mehr als genug getan zu haben. Sie hätten schließlich „über ihre Eigentümerpflichten hinaus in einem erheblichen Umfang zusätzliche Haftung übernommen“, erklären die Verbände.