Berlin. Das Kabinett hat das Gesetz über die Bildung von Bad Banks beschlossen. Es soll den angeschlagenen Finanzinstituten die Auslagerung schlechter Aktien ermöglichen, um die eigenen Bilanzen zu verbessern. Die Kosten sollen laut Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) nicht die Steuerzahler tragen.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Gesetz zur Entsorgung wertloser Giftpapiere in sogenannte Bad Banks beschlossen, wie ein Regierungssprecher sagte. Der entsprechende Entwurf aus dem Hause von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) muss noch durch das Parlament und könnte in Details noch geändert werden.

Auslagerung schlechter Papiere

Dem Entwurf zufolge wird Banken künftig angeboten, bestimmte Giftpapiere, die stetig an Wert verlieren und die Bilanzen belasten, in eigene Zweckgesellschaften auszulagern - also in «Bad Banks». Die anfallenden Kosten hierfür sollen nach den Plänen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) letztlich von den Eigentümern der Banken getragen werden.

Der von Steinbrück vorgelegte Entwurf für ein «Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung» sieht auf freiwilliger Basis Maßnahmen zur «kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholdinggesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren» vor.

Sie können demnach sogenannte toxische Aktiva mit einem zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften - sogenannte Bad Banks, also «schlechte Banken» - übertragen und erhalten im Gegenzug vom staatlichen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden.

Vorschlag soll kein Steuergeld kosten

Gegenwärtig müssen die Banken zum Quartalsende Abschreibungen auf die toxischen Papiere vornehmen, was seit Ausbruch der Finanzkrise zu einem stetigen Rückgang ihrer Eigenkapitalquote geführt hat.

Bedingung für eine Garantieübernahme ist, dass die Aktiva vor 2009 erworben wurden und das Kreditinstitut seinen Sitz vor 2009 im Inland hatte. Auch die Zweckgesellschaft muss im Inland sitzen. Ferner darf die vertragliche Laufzeit des am längsten laufenden strukturierten Wertpapiers die Laufzeit der Garantie nicht übersteigen.

Steinbrück hat betont, der Vorschlag solle kein Steuergeld kosten, da den Banken zahlreiche Auflagen gemacht würden. Sie müssten Gebühren bezahlen, Rücklagen bilden «und gegebenenfalls am Ende der Laufzeit, wenn sich ein weiterer Verlust herausstellt, auch über ein Ausschüttungsverbot von Dividenden diesen Verlust mittragen». Der Fonds soll insgesamt eine marktgerechte Vergütung für die Garantie erhalten. Die Banken sollen jährlich für maximal 20 Jahre aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag einen Ausgleich an die Zweckgesellschaft zahlen. (ap/ddp)

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