Berlin. Viele Ehepartner sichern sich durch ein Testament ab – mit Nachteilen für ihre Kinder. Finanzexperte Steuerfabi verrät Alternativen.
In Deutschland werden pro Jahr rund 100 Milliarden Euro vererbt, die offiziell bei den Finanzverwaltungen angegeben werden. Viele Menschen regeln bereits zu Lebenszeiten in einem Testament, wie ihr Vermögen verteilt werden soll. Gerade unter Ehepartnern ist das Berliner Testament eine beliebte Form, den letzten Wunsch zu fixieren. Wie funktioniert das Berliner Testament? Welche Vor- und Nachteile hat es bei der Steuer?
Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben und danach erst die Kinder als Schlusserben ein.
Das kann durch die Steuern aber richtig Geld kosten. Denn als Kind hat man pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, also insgesamt von 800.000 Euro von Mutter und Vater.
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Vererbt aber erst der Vater der Mutter das Geld und dann die Mutter an das Kind, sind nur noch 400.000 Euro statt 800.000 Euro für das Kind steuerfrei.
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Und es gibt noch einen weiteren Steuernachteil: Wenn die Mutter mal stirbt, muss wahrscheinlich durch das angesammelte Vermögen ein höherer Steuersatz gezahlt werden. Denn der Steuersatz in der Erbschaftsteuer richtet sich, neben dem Verwandtschaftsgrad, auch nach der Höhe des Vermögens.
Wenn man in der Ehe will, dass der überlebende Ehegatte abgesichert ist, kann man als Alternative einen Nießbrauch einräumen.
Gehört beispielsweise zum vererbten Vermögen ein , dann könnte die Miete nach dem Tod des Ehemanns an die noch lebende Ehefrau fließen, das Kind kann dennoch das Haus erben und die steuerlichen Freibeträge verfallen nicht.
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Außerdem kann man dem Kind auch vor dem Tod bereits steuerfrei Vermögen zukommen lassen. Alle 10 Jahre kann man den Freibetrag zwischen Eltern und Kindern von 400.000 Euro je Kind und je Elternteil nutzen.
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