Berlin. Teile des Gesetzes sollten Neu-Rentner steuerlich entlasten. Steuerzahlerbund und Sozialverband drängen nun auf eine schnelle Einigung.
Dem sogenannten Wachstumschancengesetz droht wegen der Blockade durch die Union weiterhin das Aus. Nicht nur Unternehmen, für die das Paket in schwierigen Zeiten ein wichtiges Signal sein sollte, könnten darunter leiden, sondern auch Rentner. Was geplant war und welche Alternativen es gibt.
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Was will das Wachstumschancengesetz für Rentner?
Wer im vergangenen Jahr erstmals Rente bezog, bekommt 17 Prozent des Geldes steuerfrei, 83 Prozent hingegen zählen zum versteuernden Einkommen. Der Anteil der Rente, die bei Neu-Ruheständlern besteuert wird, steigt jedes Jahr: In diesem Jahr sinkt deswegen der steuerfreie Anteil auf 16 Prozent, der steuerpflichtige klettert auf 84 Prozent. 2040 würde dann die komplette Rente steuerpflichtig werden. Mit dem in dem Gesetz der Ampel-Koalition geplanten Schritt soll der zeitliche Übergang zur vollen Rentenbesteuerung bis 2058 gestreckt werden.
Was hätte das für konkrete Folgen?
Würde das Gesetz kommen, führt der langsamere Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils zu geringeren Belastungen bei Neu-Rentnerinnen und Neu-Rentnern. Geplant ist, dass der Besteuerungsanteil neuer Renten nur noch um 0,5 Prozent pro Jahr ansteigt. Das sollte erstmals für das Jahr 2023 gelten und dazu führen, dass Neu-Renten im Jahr 2023 zu 17,5 Prozent steuerfrei bleiben und nur noch zu 82,5 Prozent steuerpflichtig werden.
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Warum gibt es überhaupt diese Regelung?
„Seit 2005 findet der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung statt. Das heißt, die Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht mehr besteuert, dafür aber die später ausgezahlten Renten voll besteuert“, erklärt der Rentenexperte Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Seinen Ursprung hat diese Regel in einer Klage gegen die ungleiche Behandlung von Pension und Renten, da Pensionen voll der Besteuerung unterliegen. Geplant war, dass bis 2040 der Anteil der Rente steigt, der besteuert wird. Gleichzeitig sollten bis 2025 die Rentenbeiträge steuerfrei gestellt werden. Doch gegen diesen Übergangspfad gab es Bedenken, da es in manchen Fällen zu einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung kommen kann. Auch der Bundesfinanzhof urteilte entsprechend. Deswegen musste die Bundesregierung reagieren.
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Was ist, wenn das Wachstumschancengesetz scheitert?
Dann müsste sich die Bundesregierung einen neuen Weg überlegen. Experte Geyer plädiert dann dafür, den Rententeil des Wachstumschancengesetzes in ein einzelnes Gesetz auszulagern und gesondert zu beraten. Denn der Bundesfinanzhof hat eine zeitnahe Anpassung angemahnt. Der Bund der Steuerzahler warnt vor einem Scheitern. „Diese Entlastungen für Rentner sind noch nicht in Stein gemeißelt: Das Wachstumschancengesetz muss Ende März noch durch den Bundesrat. Dort könnte das Gesetz auf Granit beißen und scheitern. Deshalb fordern wir eine schnelle Einigung, um die dringend nötigen Steuerentlastungen zügig auf den Weg zu bringen“, sagte Präsident Reiner Holznagel dieser Redaktion.
Reicht das aus, um Rentner zu entlasten?
Nein, findet der Sozialverband Deutschland (SoVD), denn die Besteuerung von Renten schmälere das Einkommen im Alter insgesamt. „Das ist gerade in Zeiten starker Inflation und weiterhin hoher Preise keine gute Entwicklung. Die Zahl der Betroffenen nimmt stetig zu, da mit jedem Jahr der zu versteuernde Anteil größer wird und durch die jährlichen Rentenanpassungen mehr Menschen ihre Rente versteuern müssen“, so die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Der SoVD fordert daher auch höhere beziehungsweise spezifische Freibeträge für Rentnerinnen und Rentner.
Was sagt die Politik?
Die Rentendoppelbesteuerung betrifft gerade die zukünftigen Jahrgänge zunehmend stärker, heißt es von der SPD im Bundestag. „Da die Zahl der Fälle ab 2023 deutlich ansteigt, ist es umso wichtiger, das Wachstumschancengesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. Die Union blockiert diese Regelung für die Rentnerinnen und Rentner des Jahrganges 2023 und fortfolgende“, sagte die Abgeordnete Frauke Heiligenstadt. Das sei unverantwortlich. „Die Rentnerinnen und Rentner in diesem Zusammenhang in Geiselhaft zu nehmen, ist inakzeptabel.“
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