Berlin. Eine Wärmepumpe ist teuer, doch der Einbau wird vom Staat gefördert. Und man kann sie sogar von der Steuer absetzen. Wie das geht.

Eine Wärmepumpe kostet schnell mehrere Zehntausend Euro. Doch die muss man in der Regel nicht allein stemmen – der Staat fördert den Einbau mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Und es gibt sogar die Möglichkeit, die Wärmepumpe bei der Steuererklärung abzusetzen.

Wenn man als Haus- oder Wohnungseigentümer eine Wärmepumpe in einer selbst genutzten Immobilie installieren lässt, kann man von einer im Jahr 2020 eingeführten Spezialregelung des Steuerrechts profitieren. Dabei geht es um den sogenannten Klimabonus. Bis zu 20 Prozent der Kosten der Wärmepumpe können über einen Zeitraum von drei Jahren von der Einkommensteuer abgezogen werden. Maximal zahlt man dadurch 40.000 Euro weniger Steuern.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Dafür muss das Gebäude, in dem man wohnt, beim Einbau der Wärmepumpe älter als zehn Jahre sein. Die Maßnahmen müssen außerdem von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden, die deutschsprachige Rechnung muss überwiesen worden sein. Sprich: Der Einbau darf nicht bar bezahlt worden sein.

Wärmepumpe: Welche Steuervorteile gibt es?

Außerdem braucht es eine Bescheinigung des Fachunternehmens über die Baumaßnahmen nach amtlich vorgeschriebenem Muster. In dem Schreiben vom Bundesfinanzministerium, das zuletzt am 26. Januar 2023 erschien und das den etwas sperrigen Titel „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)“ trägt, sind auch ausführlich die Mindestanforderungen geregelt.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse. © Steuerversum | Steuerversum

Es gilt jedoch: 20 Prozent der Aufwendungen, also maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt, sind, verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig. Davon im ersten und zweiten Jahr maximal sieben Prozent, höchstens jedoch 14.000 Euro, und im dritten Jahr sechs Prozent (maximal 12.000 Euro).

Im Gegensatz zu den Handwerkerleistungen im Eigenheim, bei denen nur höchstens 1200 Euro an Steuerermäßigung möglich sind, kommen bei den bescheinigten energetischen Maßnahmen mit maximal 40.000 Euro weit höhere Beträge zusammen. Hier dürfen beispielsweise auch Materialkosten berücksichtigt werden. Aber Achtung: Wenn man Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Umbaumaßnahmen erhalten hat, kann man diese gesparten Kosten nicht bei der Steuererklärung ansetzen.

Ein Rechenbeispiel: Wenn die Installation der Wärmepumpe 30.000 Euro kostet, können im ersten und zweiten Jahr jeweils 2100 Euro und im dritten Jahr 1800 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. So ergibt sich insgesamt eine Steuerermäßigung von 6000 Euro über drei Jahre.

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