Berlin. Der Konflikt zwischen Bahn und GDL eskaliert weiter. Die DB zieht nun vor Gericht. Für die Gewerkschaft steht die Existenz auf dem Spiel.
Der Tarifkonflikt bei der Bahn gewinnt weiter an Schärfe. Mit einer Klage will das Unternehmen der Lokführergewerkschaft GDL die Tariffähigkeit absprechen. Das wäre wohl das Ende der unbequemen Spartengewerkschaft auf dem Rechtsweg.
Anlass ist ein Coup der GDL aus dem vergangenen Jahr. Da haben Mitglieder eine Genossenschaft gegründet, die der Deutschen Bahn ohnehin knappes Personal abwerben und die Leute an Konkurrenzbahnen ausleihen will. Das lässt sich aus Unternehmenssicht durchaus als Kampfansage verstehen. Mit der Reaktion hat sich die Bahn Zeit gelassen. Erst jetzt, kurz vor dem Beginn längerer Arbeitskämpfe der GDL, zieht sie vor Gericht.
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Die Argumente der Arbeitgeber erscheinen plausibel. Die Gewerkschaft kann mit einer faktisch eigenen Leiharbeitsfirma in den Wettbewerb um knappes Personal einsteigen und agiert damit auf beiden Seiten, einmal als Arbeitgeber, einmal als Gewerkschaft. Trotz einer formal unabhängigen Geschäftsführung sieht diese Konstruktion nicht ganz sauber aus.
Ob das Gericht den Argumenten der Bahn folgt und der GDL die Tariffähigkeit abspricht, ist offen. Doch im laufenden Tarifkonflikt birgt die unklare Rechtslage ein beträchtliches Risiko für die GDL. Sollte für die Bahn entschieden werden, könnte die Gewerkschaft für Streikschäden haftbar sein. Angesichts der vielen Millionen, die bei einem Ausstand verloren gehen, wäre dies wohl eine existenzielle Frage.
Schon das Tarifeinheitsgesetz hat die Verhandlungsmacht der GDL stark eingeschränkt, weil ihr Tarifvertrag nur in wenigen Bahnbetrieben angewendet wird. Spannend wird nun die Reaktion der Gewerkschaft. Zieht sie den begonnenen Arbeitskampf durch, setzt sie wie beim Poker alles auf eine Karte.
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