Essen. Menschen, die in NRW mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, können jetzt den Zuschuss beantragen. Mieter müssen sich allerdings noch gedulden.
Wer in NRW mit Holz, Heizöl oder Flüssiggas heizt, kann seit Dienstag, 16. Mai, die Härtefallhilfen für die Heizkosten beantragen. Das teilte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) mit. Die Hilfen beziehen sich auf sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger, zu denen auch Briketts und Kohle gehören. Konkret geht es um die Kosten im Rechnungszeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022.
Die zuständige NRW-Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) teilt mit: „Wir wissen, dass viele Menschen auf die Eröffnung des Antragsverfahrens für die Härtefallhilfen aufgrund stark gestiegener Energiekosten warten. Entsprechend erhalten wir viele Zuschriften. In Nordrhein-Westfalen gibt es bis zu 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die insbesondere mit Heizöl, Flüssiggas oder Holz heizen.“ Die Anträge müssten „rein digital“ gestellt werden, heißt es aus dem MHKBD.
NRW-Portal für Heizkostenzuschuss ist online
Das entsprechende Onlineportal heizkostenhilfe.nrw ist seit Dienstag erreichbar. Zunächst können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen. Dazu gehören zum Beispiel Eigentümer. „Für Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in spätestens zwei Wochen geöffnet“, heißt es aus dem Bauministerium.
Das nordrhein-westfälische Portal enthält auch einen Bedarfsrechner, mit dem Bürgerinnen und Bürger herausfinden können, ob sie für eine Kostenerstattung in Frage kommen (mehr zur Rechnung weiter unten im Text).
Antrag auf Heizkostenhilfe nur digital
Für einen Antrag benötigen Interessierte neben Rechnungen und Kontoauszügen auch die BundID oder die Elster-ID. Mit der BundID können sich Bürgerinnen und Bürger online ausweisen. Wie das geht und was Sie für das Konto brauchen, können Sie hier nachlesen. Elster steht für Elektronische Steuererklärung und umfasst die offizielle Steuer-Software und das Webportal der deutschen Finanzbehörden. Wie die Registrierung funktioniert, lesen Sie hier.
Die Identifikationsnummern dienen laut NRW-Ministerium „der Authentifizierung der Antragstellenden und der Vermeidung von Missbrauch“. Handschriftlich erstellte Rechnungen, Belege über Zahlungen oder vergleichbare Dokumente stellen „keine tauglichen Nachweise dar und können im Antragsverfahren nicht berücksichtigt werden“.
Preis muss sich mindestens verdoppelt haben
Der Bundestag hatte im Dezember entschieden, dass Haushalte, die mit Öl, Holz, Kohle oder Flüssiggas heizen, und im vergangenen Jahr dafür übermäßig viel bezahlt haben, finanziell entlastet werden sollen. Wenn der in 2022 gezahlte Preis mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr lag, ist eine Erstattung möglich. Die Bundesregierung hat für das Jahr 2021 diese Referenzpreise gebildet:
- Heizöl: 71 Cent/Liter,
- Flüssiggas: 57 Cent/Liter,
- Holzpellets: 24 Cent/kg,
- Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg,
- Holzbriketts: 28 Cent/kg,
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter,
- Kohle bzw. Koks: 36 Cent/kg.
Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet vor: Ein Beispielhaushalt hat im vergangenen Jahr 3000 Liter Heizöl bezogen und dafür einen Preis von 1,60 Euro pro Liter bezahlt. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 (0,71 Euro pro Liter) mehr als verdoppelt, der Haushalt ist also für einen Antrag berechtigt.
Der Differenzbetrag zwischen den beiden Jahren beträgt 540 Euro ((3000*1,60) - 2*(3000*0,71)). 80 Prozent des Differenzbetrags werden erstattet: 540 * 0,8 = 432. Der Haushalt erhält also 432 Euro. Der maximale Erstattungsbetrag ist auf 2000 Euro begrenzt, der Mindestbetrag beträgt 100 Euro.
NRW erhält 379 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Eigentümerinnen und Eigentürmer stellen den Antrag selbst. Bei einer Mietwohnung sind die Vermieterinnen und Vermieter antragsberechtigt. Im Gesetz heißt es dazu, dass der Vermieter die Förderung an die Mieter weiterzugeben und dies „schriftlich zu bescheinigen“ hat.
Der Bund stellt für die Härtefallhilfen bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Aus diesem Fonds werden auch die Strom- und Gaspreisbremse bezahlt.
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Die Länder bekommen auf Grundlage des sogenannten Königsteiner Schlüssels Abschlagszahlungen. Die Mittel sollen dann mit einem Nachweis der Verwendung gegenüber dem Bund bis spätestens Ende 2025 abgerechnet werden. So bekommt Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Bundesland rund 379 Millionen Euro, die Hauptstadt Berlin zum Beispiel rund 93 Millionen Euro.
Bis auf Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen bieten alle anderen Bundesländer seit Anfang Mai ein gemeinsames Formular an. Länder wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz folgten eine Woche später.