Düsseldorf. Nach mehr als sechs Monaten Lockdown-Einschränkungen ist in vielen NRW-Kommunen ab sofort im Einzelhandel shoppen ohne Coronatest möglich.
Die Corona-Lage in NRW entspannt sich weiter. Ab diesem Freitag, 28. Mai, treten weitere Lockerungen in Kraft. Erstmals kann in vielen Städten und Gemeinden in NRW wieder ohne Corona-Test ‘geshoppt’ werden.
Das sind gute Nachrichten für Einzelhändler, aber sicher auch für Kunden. Stand Freitag, 28. Mai, gelten die neuen Lockerungen in 45 der 53 Städte und Landkreisen in NRW. Dort ist die Sieben-Tages-Inzidenz zuletzt „stabil“ unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern geblieben.
Wo das Einkaufen ohne Corona-Test möglich ist
- Bochum
- Bonn
- Kreis Borken
- Bottrop
- Kreis Coesfeld
- Dortmund
- Duisburg
- Kreis Düren
- Düsseldorf
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Essen
- Kreis Euskirchen
- Gelsenkirchen
- Kreis Gütersloh
- Hamm
- Kreis Heinsberg
- Kreis Herford
- Herne
- Hochsauerlandkreis
- Kreis Höxter
- Kreis Kleve
- Krefeld
- Kreis Lippe
- Kreis Minden-Lübbecke
- Märkischer Kreis
- Mönchengladbach
- Mülheim an der Ruhr
- Münster
- Oberhausen
- Kreis Olpe
- Kreis Paderborn
- Kreis Recklinghausen
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Kreis Neuss
- Rhein-Sieg-Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Kreis Siegen-Wittgenstein
- Kreis Soest
- Solingen
- Kreis Steinfurt
- Kreis Unna
- Kreis Viersen
- Kreis Warendorf
- Kreis Wesel
- Wuppertal
In Leverkusen und in der Städteregion Aachen entfällt der Corona-Test voraussichtlich ab diesem Samstag (29. Mai), sofern die dortige 7-Tages-Inzidenz am Samstag nicht plötzlich über dem Wert von 100 liegt.
Stand Freitag gelten die Einschränkungen der „Bundes-Notbremse“ noch in acht Städten und Landkreisen in NRW, weil die Inzidenz dort zuletzt mindestens drei Tage in Folge über 100 lag:
Hier gilt nach wie vor „Click & Collect“ und Corona-Testpflicht
- Städteregion Aachen
- Bielefeld
- Hagen
- Köln
- Leverkusen
- Kreis Mettmann
- Oberbergischer Kreis
- Remscheid
Das heißt, der dortige Einzelhandel darf - ausgenommen das, was als „Grundversorgung“ definiert ist - nur „Click & Collect“ anbieten.
Je nach Entwicklung der Pandemie und der Sieben-Tages-Inzidenz kann es örtlich auch wieder zu Einschränkungen kommen. Sollte die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Werktagen wieder über den Wert 100 steigen, sind die Lockerungen ab dem übernächsten Tag erstmal wieder gestrichen. Sobald dieser Grenzwert an fünf aufeinander folgenden Werttagen dann erneut unterschritten wird, gibt es ab dem jeweils übernächsten Tag wieder die beschlossenen Lockerungen.
Das sind die Lockerungen für den Einzelhandel nach Inzidenz-Stufen
Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 gilt u.a.: „Click & Meet“-Pflicht für Verkaufsstellen des Einzelhandels abseits der Grundversorgung und eine Beschränkung auf einen Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Bei einer „stabilen“ Sieben-Tages-Inzidenz im Bereich von 100 bis 50,1 gilt: Kunden müssen beim Shoppen in Boutiquen, Kaufhäusern und Co. keinen Corona-Test mehr vorweisen. Die Kundenzahl in Geschäften ist beschränkt auf eine Person je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Die Abstands- und Hygieneregeln wie etwa die Maskenpflicht gilt weiterhin.
Bei einer „stabilen“ Sieben-Tages-Inzidenz im Bereich von 50 bis 35,1 gilt: Einzelhändler abseits der „Grundversorgung“ dürfen mehr Kunden ins Geschäft lassen; der Bemessungsfaktor liegt bei einer Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche. Die Hygiene- und Abstandsregeln wie etwa Maskenpflicht besteht weiter.
Bei einer „stabilen“ Sieben-Tagesinzidenz im Bereich unter 35 entfällt die Platz-Einschränkung für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche; bei höheren Inzidenz-Werten über 35 ist die Zahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Geschäft aufhalten dürfen, auf einen Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt.
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