Düsseldorf. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist in NRW trotz des seit Mittwoch verschärften Lockdowns weiter möglich. Unklarheiten gibt’s bei Baumärkten.

Trotz des seit diesem Mittwoch in NRW geltenden verschärften Lockdowns: Der Weihnachtsbaumverkauf bleibt weiter möglich. Das geht aus der am 16. Dezember in Kraft getretenen Coronaschutzverordnung hervor.

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Weihnachtsbaum-Anbieter sind erleichtert über die Ausnahmeregelung für Christbäume in den Shutdown-Beschlüssen des Bundes und der Länder. „Das ist eine gute Botschaft für die Käufer“, sagte der Vorsitzende des Fachbereichs im NRW-Landesverband Gartenbau, Eberhard Hennecke.

Der Handel muss seit diesem Mittwoch mit Ausnahme von Geschäften für den alltäglichen Bedarf (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien) schließen. Der Weihnachtsbaumverkauf ist davon ausgenommen.

Unklare Lage: Weihnachtsbaumverkauf auch bei Baumärkten noch möglich?

Allerdings gebe es für Christbaum-Anbieter an Baumärkten noch Probleme, beklagte Hennecke. Baumärkte müssen nämlich nach den Beschlüssen ab Mittwoch schließen, Weihnachtsbaumverkäufe seien oft auf dem Gelände der Märkte oder sogar in den Gartenfreiflächen im Gebäude selbst untergebracht und müssten deshalb trotz der grundsätzlichen Genehmigung auch den Verkauf einstellen.

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„Wir müssen deshalb dieses Jahr rund 20.000 Bäume verbrennen“, sagte etwa der Forstwirt Claudius Koch aus Eslohe-Bremke im Sauerland. Er biete nur an Baumärkten und großen Möbelhäusern Weihnachtsbäume. „Wenn da die Schranke zu ist, kommen auch für uns keine Kunden mehr.“ Das bedeute für ihn in dieser Saison sechsstellige Verluste.

Beim Handelsverband Heimwerken, Bauen, Gärten (BHB) in Köln sagt Sprecher Jörn Brüningholt, dass auch auf dem Gelände von Baumärkten der Weihnachtsbaumverkauf weiter statthaft sei. „Die Coronaschutzverordnung in NRW ist hier leider nicht eindeutig formuliert“, sagte Brüninghoff am Mittwoch auf Nachfrage. Der Verband habe das Land um konkrete Antwort gebeten, diese habe aber auch am Mittwoch noch ausgestanden. Soweit der Verkauf etwa auf beschrankten Frei- oder Parkflächen von zum Beispiel Baumärkten stattfinde, sei er nach Auffassung des Verbandes jedenfalls weiterhin möglich. (mit dpa)