Essen. WAZ-Podcast „Die Wirtschaftsreporter“: NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart stellt dem Einzelhandel Finanzhilfen in der Corona-Krise in Aussicht.

Auch der Einzelhandel kann in der Corona-Krise mit finanzieller Unterstützung des Staates rechnen. „Wir sehen die Not der Händler in den Innenstädten“, sagte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart im neuen WAZ-Podcast „Die Wirtschaftsreporter“. Insbesondere der Textileinzelhandel sei „massiv unter Druck“, auch als Folge der Gastronomie-Schließungen.

„Selbst in den Kaufhäusern sind ja die Cafés geschlossen“, gab Pinkwart zu bedenken. Durch die geringe Kundenfrequenz seien die Umsätze im Handel „zum Teil massiv eingebrochen“. Daher habe er sich beim Bund für „ergänzende Hilfen“ stark gemacht, die nun auch Einzelhändlern zugutekommen sollen.

Das Bundeswirtschaftsministerium sei einem Vorschlag aus NRW gefolgt und habe den Kreis der Antragsberechtigten für finanzielle Hilfen nun erweitert, erklärte das Landeswirtschaftsministerium. Zugang zu den Überbrückungshilfen für die Monate November beziehungsweise Dezember sollen nach Angaben des Ministeriums unter anderem Einzelhändler bekommen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben.

Staatliche Unterstützung für Handel in den Innenstädten

Dass der Handel nun finanzielle Mittel der sogenannten „Überbrückungshilfe III“ erhalte, helfe der Branche „in dieser kritischen Phase“ und trage dazu bei, „dass die Innenstädte nach der Pandemie ihre Strahlkraft wieder entfalten können“, betonte Pinkwart. „Wichtige Teile der Wirtschaft müssen Einschränkungen auf sich nehmen und leisten so einen Beitrag zur Verringerung der Kontakte, der uns allen zugutekommt“, begründete der FDP-Politiker die milliardenschwere staatliche Unterstützung.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Mittwoch bei ihren Beratungen beschlossen, den wegen der Corona-Pandemie verhängte Teil-Lockdown mit geschlossenen Restaurants, Museen, Theatern und Freizeiteinrichtungen bis zum 10. Januar zu verlängern. Damit dürfte auch der Druck, der auf dem Einzelhandel lastet, groß bleiben.

Überbrückungshilfe an bestimmte Kriterien geknüpft

Bei der „Überbrückungshilfe III“ ist vorgesehen, dass Betriebe mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland mit hohen Corona-bedingten Ausfällen Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten erhalten. Laut NRW-Wirtschaftsministerium können Einzelhändler die Hilfen beantragen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen wie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zuschüsse soll es auch für Betriebe geben, die in den Monaten April bis Dezember durchschnittlich 30 Prozent weniger Umsatz im Vorjahresvergleich gemacht haben. Als maximale Förderung gibt das Ministerium 200.000 Euro pro Monat an.

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Minister Pinkwart verteidigte im neuen WAZ-Podcast den Kurs der NRW-Landesregierung in der Corona-Krise. NRW zeige, dass es gelingen könne, in Zeiten der Pandemie eine „vernünftige Balance“ zu halten zwischen den Eingriffen in Freiheitsrechte und der Infektionsbekämpfung. Dabei gehe es stets um „Maß und Mitte“. Pinkwart urteilte, Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) qualifiziere sich mit seinem Krisenmanagement in der Corona-Krise für das Amt des Bundeskanzlers. „Ich denke, dass er ein hervorragender Kandidat wäre“, sagte der FDP-Politiker mit Blick auf eine mögliche Kanzlerkandidatur von Laschet.

„Hilfen nicht beliebig fortsetzen“

Die milliardenschweren Hilfen, die der Staat an die vom Teil-Lockdown belasteten Branchen überweise, halte er für gerechtfertigt, hob Pinkwart hervor. Aber richtig sei auch: „Das kann man nicht beliebig fortsetzen.“

Mit Blick auf das Ziel, Insolvenzen aufgrund der Corona-Krise zu verhindern, mahnte Pinkwart zu einer nüchternen Betrachtung. „Wir müssen realistisch sein“, sagte er. „Das Scheitern von Unternehmen gehört zum Normalfall einer sozialen Marktwirtschaft.“ Derzeit seinen mögliche Firmenpleiten durch eine Sonderregelung im Insolvenzrecht „ein bisschen aufgeschoben“.

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