Hagen. Die von vielen Unternehmen dringend benötigten Überbrückungshilfen des Staates fließen – bislang tröpfchenweise.

Die von vielen Unternehmen dringend benötigten Überbrückungshilfen des Staates in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro ließen bislang auf sich warten. Jetzt gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium die ersten Auszahlungen – aber im Vergleich zu den Soforthilfen hält sich die Unterstützung wegen des komplizierteren Verfahrens in Grenzen.

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Die Covid-19-Pandemie hat seit dem Frühjahr viele Unternehmen von klein bis groß in finanzielle Nöte gebracht. Mit den „Soforthilfen“ hatten Bund und Länder im März in Rekordgeschwindigkeit ein wirksames und relativ unbürokratisches Instrument auf den Weg gebracht, um insbesondere kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen mit echten Finanzzuschüssen über die Runden zu helfen. Für viele reicht das Geld für März bis Mai nicht. Der Bund hat dies schnell erkannt, aber das neue Instrument, die Überbrückungshilfen für Juni bis August, funktioniert nur sehr langsam und viel komplizierter. Stand dieser Woche wurden laut zuständigem Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) erst 19.000 Anträge gestellt. „In dieser Woche sind die ersten Auszahlungen gestartet“, teilt das Ministerium auf Anfrage der WESTFALENPOST mit. Die Förderung werde dabei rückwirkend ausbezahlt.

Aufweichung der Steuerberaterregel

Die Unternehmen müssen dafür einen bislang Steuerberater oder Wirtschafts- oder Buchprüfer einschalten. Allerdings haben Soloselbstständige nicht unbedingt einen Berater. Zudem seien laut BMWI bundesweit überhaupt nur 18.000 Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für die Beantragung der Fördermitteln registriert.

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Die Nachfrage bei Beratern sei entsprechend enorm hoch. „Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen ist deshalb bis zum 30. September verlängert worden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass auch Rechtsanwälte die Anträge demnächst stellen können. Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage weiter steigen wird“, so ein Ministeriumssprecher. Zu den 19.000 auszahlungsreifen Anträgen seien über 25.000 in Bearbeitung. Von den genehmigten Anträgen stammen rund 4900 aus Nordrhein-Westfalen, davon rund 750 aus dem Regierungsbezirk Arnsberg.

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