Essen. Tarifeinigung bei Kaufhof und Karstadt: Die Mitarbeiter sollen auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten, aber nicht auf Entgelt.

Für die rund 25.600 Beschäftigten in den Warenhäusern Kaufhof und Karstadt sowie für die Konzerntöchter Sports und Feinkost gibt es einen Tarifkompromiss. Das teilten die Unternehmensleitung und die Gewerkschaft Verdi am Freitagnachmittag mit. Nach tagelangen Verhandlungen steht eine komplexe Vereinbarung mit weitreichenden Entscheidungen zum Entgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Jobs und Standorten.

„Wir haben heute nach schwierigen und langen Verhandlungen einen für die Zukunft der Beschäftigten wichtigen Tarifvertrag abgeschlossen“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Zur Vereinbarung gehöre auch eine Standort- und Beschäftigungssicherung für die nächsten fünf Jahre sowie eine Zusage der Konzernleitung für eine „verbindliche und vollständige“ Rückkehr in die Flächentarifverträge des Einzelhandels ab Januar 2025, wie Verdi mitteilte.

Konzern spart über die Jahre rund 500 Millionen Euro

Zugeständnisse macht die Gewerkschaft bei den tariflichen Sonderzahlungen. So sollen die Beschäftigten auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Jahre 2020 bis 2024 verzichten. Nach Unternehmensangaben spart der Essener Warenhauskonzern mit dem Tarifkompromiss bis Ende 2024 rund 500 Millionen Euro ein.

Während sich die Kaufhof-Beschäftigten auf Einbußen gefasst machen müssen, soll es nach Verdi-Angaben für die Mitarbeiter der Karstadt-Sparten Warenhaus und Sports im nächsten Jahr eine Tarifsteigerung von mindestens 10,47 Prozent geben.

„Wir konnten Eingriffe in die monatlichen Entgelte abwehren, aber die Beschäftigten von Kaufhof, Karstadt Warenhaus und Karstadt Sports müssen auf ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten“, erläuterte Nutzenberger. „Umso mehr erwarten sie von Eigentümer und Management, dass sie alles dafür tun, Kaufhof und Karstadt für die Zukunft gut aufzustellen.“

„Wirtschaftliche Voraussetzungen für diese Tarif-Einigung geschaffen“

Gewerkschaftsangaben zufolge wurde für das Warenhausgeschäft von Kaufhof und Karstadt Warenhaus, das Anfang 2020 verschmolzen wird, ein Tarifvertrag formuliert. Für die Karstadt-Tochterfirmen Sports und Feinkost gebe es nun verbindliche Eckpunktepapiere, die eine Rückkehr zum Flächentarifvertrag ab dem Jahr 2025 fest vereinbaren.

Konzernchef Stephan Fanderl: „„Wir haben im ersten gemeinsamen Jahr von Karstadt und Kaufhof die wirtschaftlichen Voraussetzungen für diese Tarif-Einigung geschaffen.“
Konzernchef Stephan Fanderl: „„Wir haben im ersten gemeinsamen Jahr von Karstadt und Kaufhof die wirtschaftlichen Voraussetzungen für diese Tarif-Einigung geschaffen.“ © dpa | Oliver Berg

„Wir konnten damit für die Kaufhof-Beschäftigten abwenden, dass die Löhne nach der rechtlichen Verschmelzung auf das Entgeltniveau von Karstadt zurückgehen“, bestätigte Miguel Müllenbach, der Arbeitsdirektor von Kaufhof und Karstadt.

Konzernchef Stephan Fanderl hob hervor: „Wir haben im ersten gemeinsamen Jahr von Karstadt und Kaufhof die wirtschaftlichen Voraussetzungen für diese Tarif-Einigung geschaffen und freuen uns, dass wir die Ergebnisse dieser harten Arbeit so früh in der Phase des Zusammenwachsens an die Beschäftigten weitergeben können.“

In den Warenhäusern von Kaufhof und Karstadt arbeiten Verdi-Angaben zufolge in 173 Filialen und der Verwaltung knapp 22.200 Beschäftigte. Bei Karstadt Sports mit 30 Filialen seien es rund 1200 Mitarbeiter, bei Karstadt Feinkost in 51 Filialen rund 2200 Beschäftigte.

„Um das Unternehmen zukunftsfähig zu machen, braucht es unter anderem dringend notwendige Investitionen“, sagte Verdi-Verhandlungsführer Orhan Akman. „Wir haben erreicht, dass bis September 2020 mindestens 700 Millionen Euro in das Unternehmen verbindlich investiert werden.“

Die Standortsicherung sei für alle Filialen – einschließlich der Doppel- und Mehrfachstandorte – bis Ende 2024 vereinbart worden, erklärte Verdi. Die Jobsicherung mit einem Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen gelte ebenfalls bis Ende 2024. In diesem Zeitraum dürfe es auch keine Entnahme von Lizenzgebühren oder Gewinnen aus den Unternehmen geben.