Hagen. Die neue Gülle-Verordnung ärgert die Landwirte im Sauerland, im Märkischen Kreis und im Kreis Olpe. Denn: Die Nitratwerte sind im grünen Bereich.
Die Diskussion um die Verschärfung der Düngemittelverordnung reißt nicht ab. Bis Ende September muss das Bundesumweltministerium der EU-Kommission in Brüssel ein konkretes Maßnahmenpaket vorlegen, das die Nitratbelastung im Grundwasser in absehbarer Zeit senkt. Die Kommission droht Deutschland mit Strafzahlungen von mehr als 800.000 Euro täglich, weil sie die bisher eingereichten Nachbesserungen für unzureichend hält.
Die heimischen Landwirte sind empört über die neusten Vorschläge der Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze. „Wir haben hier hervorragendes Wasser. Es kann nicht sein, dass wir darunter leiden müssen“, sagt Günter Buttighoffer, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Märkischer Kreis: „Wir haben nicht dazu beigetragen, dass es diese schlechte Qualität andernorts gibt.“
Problempunkt: Hanglage
Grund für die Aufregung ist unter anderem die von den Ministerinnen vorgeschlagene Maßnahme, bei Flächen mit Hangneigungen ab fünf Prozent Düngemittel unmittelbar am Boden einzuarbeiten sowie einen Düngeabstand von drei statt bisher zwei Metern zu Gewässern einzuhalten; ab 15 Prozent Neigung würden zehn Meter düngerfrei bleiben. Im bergigen Rhein- und Sauerland trifft eine Hanglage von mindestens fünf Prozent auf mehr als die Hälfte der Acker- und Weideflächen zu.
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Buttighoffer und seine Kollegen Helmut Dresbach, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Oberbergischer Kreis, sowie Michael Richard, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Olpe, haben sich zusammengeschlossen und schlagen Alarm, denn: Die Kosten für immer größere Lagerkapazitäten von Silage oder Wirtschaftsdünger seien verbunden mit den Gewässerschutzauflagen für die Betriebe nicht mehr zu stemmen. Ihre Forderung: Eine differenzierte Betrachtung der Gebiete. „In unseren Regionen messen wir zwischen 0,8 und 37 Milligramm Nitrat im Wasser“, so Buttighoffer. Alles unter 50 Milligramm liegt im grünen Bereich, ist also kein belastetes Gebiet.
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Außerdem befürchten die Landwirte, dass durch die neue Düngemittelverordnung der so genannte „Gülle-Tourismus“ noch extremer werde. Gebiete, die einen geringeren Nitratwert aufzeigen – wie das bergige Rhein- und Sauerland – bekommen dann Gülle aus den Regionen angeliefert, die überlastet sind.
Argument: Gewässerschutz
Paul Kröfges vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW kann den Ärger der Landwirte verstehen. Allerdings weist er darauf hin, dass die Vorschläge der Ministerinnen durchaus zwischen roten und grünen Gebieten unterscheiden. Er meint: „Landwirte, die in Wasserkooperationen mitarbeiten und dort nachweislich vorgegebene Werte einhalten, sollten keine weitergehenden zusätzlichen Restriktionen auferlegt werden.“
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Aber: Einen Abstand von bis zu zehn Metern zwischen Gewässern und bewirtschafteten Flächen fordert auch der BUND aus gewässerökologischen Gründen. Gülle würde in Hanglage vom Boden nicht schnell genug aufgenommen werden, abschwemmen und vermehrt angrenzendes Gewässer verunreinigen, wenn der geforderte Abstand nicht eingehalten würde.