Düsseldorf. Um die Umtauschrechte bei Internetkäufen ist ein heftiger Streit entbrannt. Viele Verbraucher schicken Produkte zurück, nachdem sie sie bereits benutzt haben - etwa einen Satz Winterreifen. Die Wirtschaft klagt über hohe Schäden durch den Missbrauch von Kundenrechten.

Der Online-Handel in Deutschland boomt. Doch kurz vor Weihnachten ist ein Streit um das Rückgaberecht bei Internetbestellungen entbrannt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin wies am Montag die Forderung der Wirtschaft nach einer Beschränkung der Umtauschrechte für Kunden von eBay, Amazon und Co. entschieden zurück.

Der Hintergrund: Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) nutzen immer mehr Verbraucher weitreichenden Rückgaberechte bei Online-Artikeln schamlos aus und schicken die Produkte wieder zurück, nachdem sie sie bereits benutzt haben. Es komme vor, dass Verbraucher über eBay einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten, beklagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben am Wochenende. Die Produkte könnten dann nicht mehr als neu verkauft werden und landeten auf dem Müll. Der wirtschaftliche Schaden sei immens.

Händler können Wertersatz fordern

Aus Sicht der Wirtschaft sei dies ein unhaltbarer Zustand. Wansleben forderte von der EU, die Umtauschmöglichkeiten einzuschränken. Nach seinen Worten sollte die Gesetzgebung so geändert werden, dass das Widerrufsrecht bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könnten, nur dann bestehe, wenn die Ware originalverpackt sei. Das sei auch im Interesse der Verbraucher. Ansonsten werde es derartige Angebote bald nicht mehr in Online-Shops geben.

Der Vorstoß stieß bei Verbraucherschützern auf Unverständnis. Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentrale warnte vor einer Einschränkung der Umtauschmöglichkeiten beim Online-Shopping. «Der Verbraucher kauft hier Ware, die er vorher nie gesehen hat. Wenn sie das Rückgaberecht grundsätzlich abschaffen würden, würden die Verbraucher nicht mehr im Internet einkaufen.» Die Expertin betonte, da derzeit Online-Shops wie Pilze aus dem Boden schössen, könne sie nicht glauben, dass die Lage wirklich so schlimm sei, wie Wansleben behaupte.

Außerdem könnten die Händler von den Kunden einen Wertersatz fordern, wenn diese die Ware schon benutzt hätten, ergänzte die Verbraucherschützerin. Dies gelte etwa in Fällen wie dem der gebrauchten Winterreifen. (ap)