Essen. . Die Zahl der Aufstocker ist 2018 leicht auf 291.000 gesunken. Knapp 50.000 können in NRW aber trotz Vollzeitjob nicht von ihrem Einkommen leben.

Weniger Menschen in NRW beziehen zusätzlich Hartz IV, obwohl sie arbeiten. Die Zahl dieser so genannten „Aufstocker“ ist von Sommer 2016 bis Sommer 2018 um rund 7500 oder 2,5 Prozent auf 291.551 gesunken. Das ergab eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) NRW, die unserer Zeitung vorliegt.

Der Rückgang folge dem allgemein positiven Trend, sagte Christiane Schönefeld, BA-Chefin in NRW, dieser Zeitung: „Von der guten Arbeitsmarktlage profitieren alle Kundinnen und Kunden in den Jobcentern und den Agenturen für Arbeit.“ Sie widerspricht damit dem oft geäußerten Eindruck, der Aufschwung sei an Geringverdienern und Hartz-IV-Empfängern weitgehend vorbeigegangen.

Trotzdem können nach wie vor knapp 48.000 Menschen in NRW trotz Vollzeitjobs nicht von ihrer Arbeit leben. Diese Zahl ist seit 2016 konstant geblieben, während weniger Teilzeitkräfte, Minijobber und kleine Selbstständige auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Daran hat offenkundig auch der 2015 eingeführte Mindestlohn wenig geändert.

Erwerbstätige Hartz IV Bezieher.
Erwerbstätige Hartz IV Bezieher. © Miriam Fischer

Thorsten Kalina vom Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Uni Duisburg-Essen überrascht das nicht: „Der Mindestlohn kommt durchaus am unteren Rand an, gerade für Geringqualifizierte bringt er auch deutliche Verbesserungen mit sich. Statt vorher fünf oder sechs Euro die Stunde erhalten die meisten nun immerhin 9,19 Euro“, sagt er. Aber: „Für die meisten reicht das trotzdem nicht aus, um aus Hartz IV herauszukommen. Gerade wenn Kinder im Haushalt leben, schützt der Mindestlohn auch in Vollzeit nicht vor Hartz IV.“

Die staatliche Mindestlohnkommission, die regelmäßig die Untergrenze anhebt, beobachtet ebenfalls, dass sie nicht jeden davor schützen kann, in die Grundsicherung zu rutschen. Das sei vor allem in Hartz-IV-Haushalten mit Kindern der Fall und tendenziell auch häufiger in Großstädten mit vergleichsweise hohen Wohnkosten. So sind die Regelsätze bundesweit einheitlich, die Wohnkosten gehen teils weit auseinander.

Eine vierköpfige Familie mit einem acht- und einem zehnjährigen Kind etwa erhält 2019 bundesweit einen Regelsatz von 1366 Euro für Lebensmittel und alle anderen Dinge des täglichen Bedarfs. Während das Jobcenter ihr in Essen für eine warme Wohnung zusätzlich bis zu 667 Euro gewährt, gelten in Dortmund 742 Euro als angemessen, in Düsseldorf 805 Euro und in München wegen der enorm hohen Mieten dort sogar 1093 Euro. Entsprechend rutschen in den teuren Städten Geringverdiener viel schneller unters Existenzminimum als in günstigeren. Um in Dortmund eine vierköpfige Familie allein ernähren zu können, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein, müsste man schon 2108 Euro netto im Monat verdienen, in München 2459 Euro.

Bundesagentur-Chefin: „Es gibt nicht die eine Lösung“

Allerdings gibt BA-Chefin Schönefeld auch zu bedenken: „Wer außerhalb der Städte vielleicht preiswerter wohnt, hat höhere Pendelkosten.“ Die Lebenssituation der Menschen, die auf zusätzliche Unterstützung durch die Jobcenter angewiesen sind, sei komplex, „so dass es die eine Ursache und damit die eine Lösung nicht gibt“.

Häufiger betroffen sind aber überall Eltern mit minderjährigen Kindern im Haushalt, die arbeiten und trotzdem Hartz IV beziehen – in NRW knapp 48.000 Alleinerziehende und 88.600 Paare. „Sicher haben Alleinerziehende größere Schwierigkeiten, eine Beschäftigung zu finden, die finanziell unabhängig macht“, weiß Arbeitsmarktexpertin Schönefeld, „denn Verantwortung für Kinder lässt sich häufig nur mit einer Teilzeitbeschäftigung vereinbaren“. Das ergibt sich vielerorts allein aus den begrenzten Öffnungszeiten der Kindertagesstätten.

Eine andere große Risikogruppe sind laut Schönefeld Geringqualifizierte. „Der Weg in eine beständige und besser entlohnte Beschäftigung führt über Aus- und Weiterbildung“, rät sie.

Anteil atypischer Jobs
Anteil atypischer Jobs © Miriam Fischer

Insgesamt spiegelt sich der nunmehr zehnjährige Aufschwung inzwischen aber auch in tendenziell besseren Arbeitsbedingungen wider. So sind die meisten neuen Jobs so genannte „Normalarbeitsverhältnisse“, also Vollzeit und unbefristet. Der Anteil „atypischer Beschäftigungsverhältnisse“ an allen Arbeitsplätzen nahm dagegen ab, zuletzt in den Ruhrgebietsstädten sogar etwas stärker als im Landesschnitt. Darunter werden vor allem befristete Jobs, Teilzeit- und Minijobs gefasst, aber auch Zeitarbeit.

In NRW zählte das Landesstatistikamt Ende 2017 (das sind die jüngsten Daten) insgesamt 1,746 Millionen „atypisch Beschäftigte“ – das war exakt jeder vierte Arbeitnehmer (25,0 Prozent nach 25,1 Prozent im Vorjahr). In Essen sank der Anteil atypisch Beschäftigter deutlicher – von 25,3 auf 23,8 Prozent, in Mülheim gar von 22,9 auf 18,6 Prozent. Gegen den Trend stieg er dagegen in Gelsenkirchen auf 29,9 und in Dortmund auf 26,1 Prozent (siehe Tabelle).