Berlin. . Das Bundeskabinett hat eine Entschädigung der Energiekonzerne RWE und Vattenfall wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs auf den Weg gebracht. Die genaue Summe steht noch nicht fest, das Bundesumweltministerium geht aber davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler „einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten“. Das Kabinett verabschiedete den Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes der neuen Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch.

Das Bundeskabinett hat eine Entschädigung der Energiekonzerne RWE und Vattenfall wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs auf den Weg gebracht. Die genaue Summe steht noch nicht fest, das Bundesumweltministerium geht aber davon aus, dass die Kosten für die Steuerzahler „einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten“. Das Kabinett verabschiedete den Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes der neuen Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch.

Damit setzt der Bund ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das RWE und Vattenfall Ende 2016 eine Entschädigung für schon getätigte Investitionen und verfallene Strom-Produktionsrechte zugesprochen hatte. 2011 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung den Atomausstieg bis 2022 beschlossen. Das führte zur Stilllegung von acht Atomkraftwerken, für die anderen neun wurde ein stufenweiser Abschaltplan vereinbart. Wenige Monate zuvor hatte die Regierung aber noch den rot-grünen Atomausstieg von 2002 kassiert und stattdessen eine deutliche Laufzeitverlängerung mit größeren Reststrommengen beschlossen, die die Akw noch produzieren und verkaufen sollten.

Wie hoch die Entschädigungszahlungen an Vattenfall und RWE genau ausfallen werden, kann erst 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und die entgangenen Gewinne feststehen. Dem Betreiber Eon steht bisher keine Entschädigung zu, da Reststrommengen noch bis zum endgültigen Atomausstieg auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können. Der vierte Kraftwerksbetreiber in Deutschland, EnBW, hatte nicht in Karlsruhe geklagt.