An Rhein und Ruhr. . Gewerkschaft sieht sich nach Oberverwaltungsgerichtsurteil zu Kreuztal in der Kritik am neuen Ladenöffnungsgesetz bestätigt.

Nachdem Gerichte den verkaufsoffenen Sonntag am vergangenen Wochenende im siegerländischen Kreuztal gestoppt hatten, sieht sich die Gewerkschaft Verdi in ihrer Kritik am neuen Ladenöffnungsgesetz bestätigt. „Für Kommunen ist es nahezu unmöglich, offene Sonntage wirklich rechtssicher zu begründen“, sagte Nils Böhlke vom Verdi-Landesbezirk der NRZ. Weitere Klagen stehen an.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Sonntagsöffnung in Kreuztal als „offensichtlich nicht im öffentlichen Interesse“ untersagt (Az.: 4 B 571/18), nachdem zuvor Richter in Arnsberg in erster Instanz ebenso entschieden hatten. Für die Kammer in Münster war es die erste Begegnung mit dem neuen, von der schwarz-gelben Landesregierung geänderten Ladenöffnungsgesetz. Die Richter verwiesen darauf, dass die im Gesetz definierten öffentlichen Interessen für die Begründung einer Sonntagsöffnung sehr weit gefasst seien. Sie müssten stets auf die konkreten Verhältnisse in der Stadt übertragen werden. Zudem müsse es sich „um Belange handeln, die tatsächlich über das bloße Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer an einer Ladenöffnung hinausgingen“. Das sei in Kreuztal aber nicht der Fall, rügten die Richter.

„Die Landesregierung sollte zur Kenntnis nehmen, dass die versprochene Rechtssicherheit mit dem neuen Gesetz nicht gegeben ist“, empfahl Gewerkschafter Böhlke gestern. Er verwies darauf, dass Verdi die Kritik bereits bei der Anhörung im Dezember im Landtag sehr deutlich gemacht habe. Die Gewerkschaft, die - wie auch die Kirchen - ein Ausufern der Sonntagsöffnungen beklagt, hatte damals vergeblich darauf gedrängt, einvernehmlich im Kreise aller Beteiligten nach einer landesweiten Lösung zu suchen.

Ministerium wartet Begründung ab

Nach Auskunft der Gewerkschaft haben Gerichte bisher erstinstanzlich auch schon nach neuer Gesetzeslage geplante offene Sonntage in Lüdenscheid und Coesfeld untersagt: „Diese Fälle waren bloß noch nicht bis zum Oberverwaltungsgericht nach Münster gekommen“, sagte Böhlke. Am Donnerstag steht zudem im Hagener Stadtrat eine Entscheidung über eine Sonntagsöffnung an. Gegebenenfalls werde man auch da klagen, kündigte der Gewerkschafter an.

Keine Stellungnahme gab es zunächst aus dem NRW-Wirtschaftsministerium, dort will man erst noch die schriftliche Urteilsbegründung zum Fall in Kreuztal abwarten.