Essen. . Wegweisender Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie: 4,3 Prozent mehr Lohn plus Zulagen und dazu das Recht auf eine Vier-Tage-Woche

Die Arbeitswelt wird komplizierter, die meisten Berufe werden anspruchsvoller, die Lebensentwürfe der Beschäftigten vielfältiger – nur die Tarifpolitik folgt meist noch den alten Ritualen. Die Metall- und Elektroindustrie bricht nun aus dieser Routine aus. Was Arbeitgeber und IG Metall in der Nacht zum Dienstag ausgehandelt haben, soll Betriebe wie Beschäftigte in die Lage versetzen, die Arbeitszeiten der geschäftlichen Lage und den persönlichen Wünschen anzupassen. Damit setzt der größte Industriezweig mit fast vier Millionen Beschäftigten ein Signal auch für andere Branchen.

„Wir haben heute den Grundstein für ein flexibles Arbeitszeitsystem für das 21. Jahrhundert gelegt,“ sagte Metall-Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Und IG-Metall-Chef Jörg Hofmann nannte den Tarifabschluss einen „Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, selbstbestimmten Arbeitswelt“. Nach dem Pilotabschluss in Baden-Württemberg, der in den anderen Bezirken übernommen werden soll, erinnerte nichts mehr daran, dass ihm die härteste Tarifauseinandersetzung seit vielen Jahren vorausgegangen war, in dem die Gewerkschaft erstmals auch ganztägige Warnstreiks einsetzte.

Der Abschluss ist so komplex wie es die Verhandlungen waren. Die IG Metall hat eine deutliche Lohnerhöhung und das Recht auf eine Verkürzung der Arbeitszeit durchgesetzt. Die Arbeitgeber erhalten dafür mehr Möglichkeiten, Beschäftigte auch länger arbeiten zu lassen. Und sie haben durchgesetzt, dass Betrieben, denen es nicht so gut geht, ein Teil der Lohnerhöhung erspart werden kann. Die wichtigsten Punkte:

Deutlich mehr Entgelt für die Beschäftigten

Das Entgelt wird ab April um 4,3 Prozent angehoben, für die Monate Januar bis März gibt es eine Einmalzahlung von 100 Euro.

Ab dem kommenden Jahr erhalten die Metaller zusätzlich und dauerhaft immer im Juli ein Zusatzgeld von 27,54 Prozent eines Monatsgehalts. In der Regel kommt noch eine Pauschale hinzu – im Südwesten sind es 400 Euro. Weil in Baden-Württemberg die höchsten Tariflöhne gezahlt werden, soll diese Pauschale in den anderen Bezirken niedriger ausfallen. In NRW wird darüber am Aschermittwoch zu reden sein, wenn der Pilotabschluss auf den größten Bezirk übertragen werden soll.

Diese Pauschale sollen allerdings Betriebe, die in Schwierigkeiten stecken, nicht zahlen müssen. Davon muss im Einzelfall die Unternehmensführung Betriebsrat und IG Metall überzeugen.

Die Laufzeit des Vertrages ist mit 27 Monaten extrem lang (bis März 2020). Nach Berechnungen der Arbeitgeber bedeutet der Abschluss auf ein Jahr gerechnet eine Erhöhung der Personalkosten von insgesamt 3,4 Prozent.

Optionen auf kürzere, aber auch auf längere Arbeitszeit

Die IG Metall hat durchgesetzt, dass jeder Beschäftigte das Recht erhält, seine Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit zu verkürzen und anschließend wieder in Vollzeit zurückzukehren. Die 35-Stunden-Woche kann auf bis zu 28 Stunden, also auf vier Tage verkürzt werden. Der Beschäftigte muss sich für mindestens sechs Monate und höchstens 24 Monate festlegen.

Gleichzeitig können die Arbeitgeber mehr Beschäftigte auch länger arbeiten lassen. Das war für sie der Knackpunkt, denn aus ihrer Sicht hätte eine reine Verkürzungsoption den beginnenden Fachkräftemangel noch verschlimmert. Bisher durften Betriebe mit maximal 18 Prozent ihrer Beschäftigten eine Arbeitszeit bis zu 40 Wochenstunden vereinbaren. Künftig können sie ihre Belegschaft durchschnittlich 35,9 Stunden arbeiten lassen. Das heißt: Je mehr Mitarbeiter ihre Arbeitszeit verkürzen oder ohnehin Teilzeit arbeiten, desto mehr Kollegen dürfen länger arbeiten – für entsprechend mehr Geld. „Das spiegelt auch die Wünsche in den Belegschaften wider: Die einen wollen mehr Geld verdienen, die anderen mehr Freizeit haben“, sagte NRW-Arbeitgeberpräsident Arndt Kirchhoff dieser Zeitung.

Kein Lohnausgleich für Pflegende

Nicht durchgesetzt hat die Gewerkschaft ihre Forderung nach einem Lohnausgleich für Schichtarbeiter sowie Menschen, die sich um ihre Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern. Die rechtlichen Bedenken der Arbeitgeber wegen der Ungleichbehandlung verschiedener Beschäftigtengruppen waren wohl stichhaltig.

Deshalb erhalten nun alle das Zusatzgeld von gut einem Viertel Monatsgehalt. Eltern kleiner Kinder (bis acht Jahre), Pflegende (ab Pflegestufe 1) und Schichtarbeiter erhalten aber die Möglichkeit, statt des Geldes acht freie Tage im Jahr zu nehmen. Weil das Zusatzgeld dem Lohn für etwa sechs Arbeitstage entspricht, hätten sie dadurch zwei freie Tage zusätzlich.