Düsseldorf. . Hoffnungen auf niedrigere Strompreise durch geringere Netzkosten haben vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Dämpfer erhalten. Der vom Gericht beauftragte Gutachter kritisierte am Mittwoch die von der Bundesnetzagentur vorgenommene Kürzung der Garantierendite als unangemessen. Die Vorgehensweise der Netzagentur sei „nicht sachgerecht“ und die festgesetzte Rendite „nicht angemessen“, sagte Gutachter Martin Jonas.
Hoffnungen auf niedrigere Strompreise durch geringere Netzkosten haben vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Dämpfer erhalten. Der vom Gericht beauftragte Gutachter kritisierte am Mittwoch die von der Bundesnetzagentur vorgenommene Kürzung der Garantierendite als unangemessen. Die Vorgehensweise der Netzagentur sei „nicht sachgerecht“ und die festgesetzte Rendite „nicht angemessen“, sagte Gutachter Martin Jonas.
Die Netzagentur hatte den Netzbetreibern die staatlich garantierten Renditen gekürzt – um gut zwei Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren. Dagegen haben rund 1100 Stadtwerke und andere Netzbetreiber Beschwerde eingelegt.
Da die Netzkosten Teil des Strompreises sind, geht es in dem Verfahren auch um mögliche Entlastungen für Stromverbraucher. Bliebe es bei den Kürzungen, würde das für einen Haushalt mit rund 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch Schätzungen zufolge weniger als zehn Euro Einsparungen im Jahr ausmachen.
Gutachter Jonas kritisierte, dass die Netzagentur die außergewöhnliche Situation auf den Kapitalmärkten seit der Finanzkrise bei der Bewertung des Risikos der Netzbetreiber nicht ausreichend berücksichtigt habe. Die ihrer Entscheidung zugrunde liegenden historischen Zahlen zur Entwicklung der Renditen habe die Regulierungsbehörde „nach Schema F“ verwendet. Im internationalen Vergleich seien die Renditen „grenzwertig niedrig“.
Der dritte Kartellsenat hat aus der Vielzahl der Beschwerden 29 Musterverfahren ausgewählt, um die Entscheidung der Netzagentur zu überprüfen. Die Betreiber beklagen, dass sie durch die Kürzung ihrer Gewinne den für die Energiewende dringend erforderlichen Netzausbau nicht mehr stemmen könnten.
An dem Verfahren ist auch der Ökostromanbieter Lichtblick beteiligt. Ihm gehen die Kürzungen nicht weit genug. Lichtblick spricht von „staatlich garantierten Traumrenditen“. Auch bei den Netzen müsse es Wettbewerb durch Ausschreibungen geben. Seine Entscheidung will der Senat am 22. März verkünden.