Brüssel. Die Herbststürme „Xavier“ und „Herwart“ waren für Bahnkunden eine mittlere Katastrophe: Der Zugverkehr kam durch die Unwetter im Oktober in Teilen Deutschlands zum Erliegen, Millionen Fahrgäste erreichten ihr Ziel nur mit Verspätung. Immerhin, die Kunden hatten Anspruch auf Entschädigung: Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof müssen Bahnunternehmen 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten Verspätung gibt es sogar 50 Prozent zurück – so schreibt es eine EU-Verordnung vor. Demnach muss für Verspätungen und Zugausfälle auch dann gezahlt werden, wenn höhere Gewalt wie Unwetter die Ursache ist.

Die Herbststürme „Xavier“ und „Herwart“ waren für Bahnkunden eine mittlere Katastrophe: Der Zugverkehr kam durch die Unwetter im Oktober in Teilen Deutschlands zum Erliegen, Millionen Fahrgäste erreichten ihr Ziel nur mit Verspätung. Immerhin, die Kunden hatten Anspruch auf Entschädigung: Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof müssen Bahnunternehmen 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten Verspätung gibt es sogar 50 Prozent zurück – so schreibt es eine EU-Verordnung vor. Demnach muss für Verspätungen und Zugausfälle auch dann gezahlt werden, wenn höhere Gewalt wie Unwetter die Ursache ist.

Das könnte sich jetzt ändern: Die EU-Kommission plant, die Entschädigungsansprüche für Bahnkunden zu beschränken – kann ein Bahnunternehmen nachweisen, dass die Verspätung durch schlechte Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen verursacht wurde, dann soll es von der Zahlungspflicht ausgenommen werden. Voraussetzung: Der sichere Verkehrsbetrieb ist gefährdet, die Probleme sind nicht zu vermeiden.

So steht es in einem Kommissionsvorschlag zur Änderung der Fahrgastrechte im Bahnverkehr, mit dem sich die EU-Verkehrsminister in Brüssel befassten. Doch jetzt gibt es Protest im EU-Parlament und bei Verbraucherschützern. „Was die Kommission macht, geht zu weit“, sagt der Europaabgeordnete Markus Ferber (CSU). „Wir haben eine funktionierende Entschädigungsregelung, dabei sollte man es belassen“. Der Rahmen für die Fahrgastrechte reiche aus, „wir sollten besser die Finger davon lassen“. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt: „Dieser Plan führt zu einer massiven Absenkung des Verbraucherschutzniveaus“. Bislang hätten Kunden recht unkompliziert Entschädigungsansprüche durchsetzen können, sagt vzbv-Verkehrsexpertin Marion Jungbluth. Doch künftig drohe Rechtsunsicherheit, denn was schlechte Witterungsbedingungen ausmache, sei nicht definiert und liege im Ermessen des Eisenbahnunternehmens. Es sei zu befürchten, dass die Unternehmen von den Ausnahmen auch in nicht berechtigten Fällen Gebrauch machen würden – die Kunden müssten das Gegenteil beweisen, heißt es in einem vzbv-Gutachten. Wollten Verbraucher die Entscheidung des Anbieters infrage stellen, müssten sie vor Gericht ziehen.

Die Kommission betrachtet ihren Vorstoß als Beitrag zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen – denn für Flug- und Busverkehr gilt schon heute, dass Fälle höherer Gewalt nicht zu Entschädigungsansprüchen der Kunden führen. Für die Eisenbahn aber hatte der Europäische Gerichtshof 2013 klargestellt, dass sie sich nicht auf höhere Gewalt berufen können. Bahnunternehmen sehen sich diskriminiert.

Laut Kommission trägt die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten den Vorstoß mit. Das könnte ein Irrtum sein. In der Bundesregierung heißt es, man sei erst ganz am Anfang der Diskussion. Der Bundesrat, fordert schon Nachbesserungen: Die Absenkung des Verbraucherschutzniveaus sei „nicht hinnehmbar“.