Hannover. . Erste Erfolge für geschädigte Fluggäste: Nach dem Chaos um ausgefallene und verspätete Flüge im vergangenen Herbst muss die Airline Tuifly zwei Klägern Entschädigungen zahlen. Das entschied Richterin Catharina Erps am Mittwoch im Amtsgericht Hannover.

Erste Erfolge für geschädigte Fluggäste: Nach dem Chaos um ausgefallene und verspätete Flüge im vergangenen Herbst muss die Airline Tuifly zwei Klägern Entschädigungen zahlen. Das entschied Richterin Catharina Erps am Mittwoch im Amtsgericht Hannover.

Ein Rentnerpaar aus Bergisch Gladbach hat demnach Anspruch auf 800 Euro Entschädigung, weil ihr Rückflug von Kos nach Deutschland fast vier Stunden Verspätung hatte. Neben Zinsen muss die Tuifly auch die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Eine fünfköpfige Familie aus Celle bekommt statt der geforderten 4000 Euro von Tuifly aber nur 2000 Euro, weil ihre Reise ganz abgesagt wurde und sie sich damit nur beschränkt auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen konnte.

Sie hat zudem gegen den Reiseveranstalter Tui geklagt und somit Chancen, auch den Restbetrag noch vor Gericht einzuklagen. Einer der Kläger-Anwälte der am Mittwoch entschiedenen Fälle, Paul Degott aus Hannover, betonte: „Die Entscheidungen haben eine gewisse Signalwirkung.“ Bisher wollte die zum weltgrößten Reisekonzern Tui gehörende Tuifly die betroffenen Urlauber nicht auf Basis der Fluggastrechteverordnung entschädigen, da sie die massenhaften Krankmeldungen von Crews im Herbst 2016 als wilden Streik wertete. Die Richterin dagegen betonte, das sei nicht hinlänglich bewiesen. Tuifly erstattet nur den Reisepreis und macht höhere Gewalt geltend.

Ein Sprecher der Tui Deutschland betonte mit Hinweis auf zwei frühere Urteile zu Gunsten des Unternehmens: „Wir werden zunächst wohl immer ein uneinheitliches Bild haben.“ Damit sind in erster Instanz vier von voraussichtlich über 1000 Verfahren entschieden. Rund 700 Zivilverfahren sind allein in Hannover anhängig. Verhandelt wurden bundesweit 30 Fälle. Tui prüft, gegen die jüngste Entscheidung in die Berufung zu gehen.