Bad Homburg/Düsseldorf. . Eine Bank darf einem Urteil zufolge nicht mit einem kostenlosen Girokonto werben, wenn sie für die Girocard eine Gebühr verlangt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Sparda-Bank in NRW die Werbung, weil sie irreführend sei (Az. 38 O 68/16).
Eine Bank darf einem Urteil zufolge nicht mit einem kostenlosen Girokonto werben, wenn sie für die Girocard eine Gebühr verlangt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Sparda-Bank in NRW die Werbung, weil sie irreführend sei (Az. 38 O 68/16).
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat das Urteil Bedeutung für die gesamte Branche, „weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt“. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Institut gehört zu der Sparda-Bankengruppe. Anfang April 2016 führte die Bank für die Ausstellung einer Girocard eine jährliche Gebühr von zehn Euro ein. Banken und einige Sparkassen hatten das Gratiskonto lange zur Kundenwerbung eingesetzt. Kostendruck und die Zinsflaute zwingen viele Institute jedoch zum Umdenken. Kostenlose Girokonten werden immer mehr zu einem Auslaufmodell.